Beiträge von Mel71

    Ja, Ameise, ich weiß das ja.

    Deshalb lass ich die ganze KDU - Geschichte ja auch draußen. Ich will es nicht komplizierter / schwieriger machen als es eh schon ist.

    Ich war vor einigen Jahren selbst mal für kurze Zeit Aufstocker und diese ganze Nachweise, Erklärungen, Belege (die man eigentlich gar nicht hat, dann aber braucht) und vor allem die VERMUTUNGEN etc. haben mich in den Wahnsinn getrieben.

    Ich war nur noch am ausfüllen, Erklärungen schreiben und rumrennen um alles beizubringen was das JC wollte.

    Ich wollte das NIE MEHR erleben müssen, wie man damals mit mir umgegangen ist, wie ich (in meinen Augen schikaniert wurde).

    Nur jetzt holt mich diese ganze Geschichte von anderer Seite her wieder ein.

    Punktum ich lass es draußen. So ist es besser und hoffentlich ruhiger und unkomplizierter für alle.

    Naja, die Kaltmiete war schon die ganze Zeit so (also Fixkosten für mich), die Nebenkosten sind seit seinem "Wiedereinzug" schon in die Höhe gegangen.

    Aber ok... ich hoffe jetzt einfach mal weiter, dass wir (ach so, neee, ER) irgendwann mal eine Anstellung findet und das nicht zum Dauerzustand wird.
    Denn an sich sollte ich meinen Stellenumfang aufgrund meiner eigenen Situation/Befindlichkeit reduzieren und somit würde mein Einkommen dann auch weniger und ich müsste dann meine Ausgaben auch reduzieren. Dauerhaft über Jahre kann ich das so nicht leisten, zumal der jüngere Sohn zwecks Gleichberechtigung nach Schulende/Ausbildungsende dann die gleichen Ansprüche stellen wird.

    Persönliche Erklärung

    Hiermit erkläre ich das mein Sohn xxx unentgeltlich (mietfrei) in der in sich abgeschlossenen Einliegerwohnung des Gebäudes (Straße) in (Ort), in welchem ich Hauptmieterin bin, wohnt.

    Des Weiteren leite ich xxx (Name) monatlich 150 Euro des Kindergeldes weiter, da ich nach wie vor Kindergeldempfängerin bin.

    44 Euro des Kindergeldes behalte ich zur anteiligen Deckung der Nebenkosten ein.

    Eine weitere finanzielle/materielle Unterstützung erfolgt nicht.

    Es wird getrennt gewirtschaftet, d. h. jeder zahlt seine Forderungen auf eigene Rechnung und jeder für sich bestreitet seinen Lebensunterhalt.


    Mit freundlichen Grüßen......

    Gut so? Oder zu viel? Zu wenig?

    ihr dürft tatsächlich nicht gemeinsam wirtschaften bzw. du für ihn aufkommen (Lebensmittel, Kochen, Wäsche etc.). Ist das denn so?

    Ja, das ist definitiv so.


    Im Übrigen dürfte er seit Ausbildungsende keinen Kindergeldanspruch mehr haben, denn er kann sich theoretisch selbst versorgen. Kindergeld gibts für behinderte Kinder nur, wenn sie sich nicht selbst versorgen könnten.

    Das wurde von der Kindergeldkasse intensiv und mehrfach geprüft. Ich habe die Prüfungsbescheinigung der bestandenen Ausbildung hinschicken müssen und den ALG-Bescheid. Aufgrund des geringen ALG1 Anspruchs und der zusätzlichen Behinderung kann er nicht für seinen Lebensunterhalt aufkommen und hat deshalb weiterhin Anspruch darauf. Scheinbar gab es da eine Gesetzesänderung.

    Gesetzliche Betreuung lehnt der behandelnde Psychiater ab (der muss da wohl zustimmen), hatte ich ebenfalls angefragt.
    Warum die Mutter anfragt??? Weil er naiv wie er ist noch immer meint "es geht irgendwie immer" und die Mama kann "zaubern".... denn es geht immer irgendwie weiter.

    Frage bitte nicht wie oft ich ihm gerade derzeit in den Allerwertesten treten muss, dass überhaupt irgendwas geht.

    Ist ja aber auch kein Wunder wenn ihm gesagt wird, deine Mutter muss lebenslang für dich aufkommen....

    Eigenverantwortung und Eigeninitiative waren schon immer die Hauptbaustellen... von klein auf

    Hallo Casa,

    die Frage hatte ich schon beantwortet. Die Wohnung ist völlig abgetrennt von uns. Mit eigenem Eingang, eigenem Bad, eigener Küche, eigene Waschmaschine.

    Er konnte doch mit 200 Euro ALG1 keine Miete zahlen, wie hätte er das denn machen sollen?

    Da ich bis gerade eben der Meinung war, dass ich zum Unterhalt verpflichtet bin, hatte ich dies im Sinne von Unterhaltszahlungen gesehen.

    Und ich werde gerade ein bisschen sauer auf den Integrationsfachdienst, den hatte ich nämlich 2017 schon gefragt wie das aussieht und auch jetzt hat er im Mai meinem Sohn gegenüber erklärt, dass er nach ende ALG1 keinerlei Anträge auf Unterstützung mehr stellen kann und ich allein für ihn aufzukommen hätte.... was soll denn das?
    Hallo ? Ich bin alleinerziehende Mutter von 2 "Kindern" mit Teilzeitstelle.... solche Aussagen wecken massive Existenzängste.
    Aber jetzt weiß ich auch weshalb ich auf schriftliche Anfrage keine Antwort erhalten habe.

    LG Mel71

    Eine ELW kann vom Vermieter auch separat vermietet werden. Am besten mit einem separaten Mietvertrag.

    Genau das möchte der Vermieter nicht, das hatte ich bereits angefragt. Warum weiß ich leider nicht.
    Ich habe die bestehende Miete sowie die Nebenkosten einfach durch die Personenanzahl im Haus geteilt.

    Dann käme er für seine 40 qm Einliegerwohnung mit Freisitz und Gartenanteil auf 350 Euro kalt und 150 Euro Nebenkosten (pauschal aufgrund fehlender Zähler) also Gas und Wasser / Warmwasser, Müll etc. alles inbegriffen.

    So habe ich auch 2017 den Untermietvertrag mit ihm aufgesetzt.
    Der existiert zwar nur Mietzahlungen sind eben noch nie geflossen.
    Die leiste immer nur ich als Hauptmieterin an den Vermieter.

    Geht das so nicht?

    hmmmmm, aber dann hätte ich trotzdem noch eine Frage, bzw. 2

    1. bin ich doch bis zum 25. Lebensjahr auf jeden Fall zum Unterhalt verpflichtet, oder nicht? (und bei Behinderung soweit ich weiß lebenslang)
    Folglich würde das JC dann zwecks Unterhaltszahlungen auf jeden Fall an mich herantreten (wobei ich das ja derzeit im Sinne der Wohnkosten etc.
    leiste) ?!

    2. wird das JC auf jeden Fall sehen, dass ich ihm das Kindergeld weiterleite,
    denn Kindergeldempfänger bin nach wie vor ich. Die knapp 200 Euro ALG 1 haben ihm aber nicht zum Leben gereicht und er hat ja auch einen
    Anspruch auf das Kindergeld.
    Wird ihm das dann zum Nachteil ausgelegt oder einfach nur um den Betrag gekürzt, so dass er am Ende gleich viel
    hätte?

    Hallo Ameise,

    vielen Dank für deine Antwort.

    Führt er denn allein seinen Haushalt in dieser Einliegerwohnung ? Und führst du auch deinen Haushalt mit dem anderen Sohn?

    Ja, genau so ist es. Es ist eine in sich abgeschlossene Wohnung in der er für sich lebt, kocht, putzt, Wäsche macht, etc.

    Ich wohne mit meinem jüngeren Sohn oben dran und führe dort diesen Haushalt.

    Nach unten gehe ich dann, wenn mein älterer Sohn mich kontaktiert, oder wenn ich mal nach dem Rechten schauen muss /sollte.

    Dann aber auch mit vorher klingeln etc.

    Warum denkst du in der *wir-Form*?

    Das ist eine Frage, die ich ehrlich gesagt nicht wirklich beantworten kann.

    Aber es ist richtig, ich denke tatsächlich (noch) in der "wir-Form".

    Ich kann nur Vermutungen anstellen...

    Vermutlich weil ich so viele Jahre mit ihm und für ihn gekämpft habe ( seine Rechte durchsetzen, notwendige Förderungen einfordern etc.)

    und noch immer in sooooo vielen Dingen für alle der Ansprechpartner bin.

    Es vergeht aber auch kaum ein Tag, an dem mein Sohn nicht kommt (oder anruft) und mich fragt, was die Welt da draußen von ihm will, wie er diese oder jene Situation einschätzen soll, was diese oder jene Person meint, wenn sie fragt/sagt....

    Das war aber schon immer so, ich musste ihm schon immer übersetzen, was die Welt da draußen von ihm will und er kann sehr penetrant sein, bis er versteht.

    Dazu kommt, dass ich für ihn die Vertretungs-/Vorsorgevollmacht habe.... und leider brauche ich die auch noch sehr häufig, weil er mit Behörden etc. schlichtweg überfordert ist.

    ER hat also schon viel erreicht, aber es liegt auch immer noch ein weiter Weg vor uns ... hm ihm ....

    Liebe Grüße Mel71

    Danke für deine Antwort Corinna,

    grundsätzlich glaube ich, dass hier gerade etwas falsch ankommt.

    Diese Entscheidungen, auch das mit der Einliegerwohnung, wurden generell alle mit sämtlichen im Boot sitzenden Fachleuten besprochen, abgesprochen und abgewogen was möglich und sinnvoll ist. Und das waren nicht wenige, die runden Tische waren mit Psychologen, Psychiatern, Reha-Beratern, Sozialpädagogen und Vertretern des Jugendamtes, Agentur für Arbeit etc. besetzt. Unter 10 Leuten am Tisch vollzog sich das nie.

    Wir haben in über 20 Jahren gemeinsam Dinge erreicht, die niemand für möglich gehalten hätte und dazu gehört es halt eben auch einen Jungen Menschen zu fördern UND zu fordern. Hätten wir alle immer nur das getan, was der Junge wollte, wären wir auf der Stelle stehen geblieben.

    Mittlerweile ist er ein junger Mann, der sehr wohl eigenständig leben kann (mit der Einen oder Anderen Unterstützung ), der eine abgeschlossene Berufsausbildung hat, in dem Beruf welchen er sich immer erträumt und gewünscht hat. Wir haben somit sehr viele Ziele die mein Kind hatte bereits erreicht , mit genau diesem Vorgehen.

    Natürlich wäre mein Sohn lieber wie die meisten Jugendlichen (insbesondere die männlichen) wieder zurück ins Hotel Mama gezogen.

    Wer genießt es nicht umsorgt und umhegt zu werden und am besten nichts selbst tun zu müssen?
    Genau so ist es aber auch Fakt, dass er Rückschritte in der Selbstversorgung gemacht hätte, wenn er wieder in meinen Haushalt gezogen wäre.

    Genau so wie es eben auch seit einem Jahr zu Rückschritten kommt, was die Tagesstruktur und das Einhalten eines Tag- Nacht- Rhythmus angeht, aufgrund fehlender Anforderung. Sprich Forderung und Anforderung gehört dann schon auch dazu. Zumindest bei meinem Sohn, ich kann nicht für andere sprechen.

    Was das ALG 1 angeht hier steht was er bekam.

    die Wohnkosten sowie Versicherungen, die Kosten für Medikamente etc. habe ich weiterhin übernommen.

    Bitte den ganzen Satz lesen

    Gruß Mel71

    Hallo zusammen,

    ich hoffe es kann mir hier jemand weiter helfen, bzw. Orientierungshilfe geben.

    Ich bin mit der derzeitigen Situation ein wenig überfordert.

    An sich gehört das Thema auch hier in 2 Rubriken, da U25 genau so zutrifft, wie Schwerbehindert.

    Genau so umfassend, vielschichtig und für mich kompliziert und undurchsichtig stellt sich das Ganze für mich gerade dar,

    Also, es geht um meinen 23-jährigen Sohn. Er hat eine psychische Behinderung GdB 80% Merkzeichen G, B, und H.

    Er hat im Juli 2017 seine Ausbildung in einem BBW abgeschlossen.

    Dort war er unter der Woche in einer Wohngruppe untergebracht (durch die Agentur für Arbeit befürwortet und finanziert), welche die Verselbstständigung zum Ziel hatte.

    Immer in der Hoffnung, dass er es irgendwann schafft ein eigenständiges Leben zu leben.

    Ich ( alleinerziehend mit 2 Söhnen jetzt 18 und 23 Jahre alt) hatte also genügend Zeit mir zu überlegen, was geschieht nach der Ausbildung, was ist mir für meinen Sohn wichtig.

    Ich habe für mich entschieden, dass es mir wichtig ist, dass mein Kind die erlernte und neu gewonnene Selbstständigkeit aufrecht erhält /beibehält und möglichst noch ausbaut.

    Aufgrund dessen habe ich ein Haus mit Einliegerwohnung angemietet.

    Ziel war immer, dass mein Sohn nach Rückkehr aus dem BBW dort einzieht.

    Genau so geschah es dann auch im Juli 2017.

    Er braucht zwar wie erwartet nach wie vor noch Unterstützung und ehrlich gesagt auch die Kontrolle und Aufsicht, aber ich bin ja nicht weit.

    Womit ich natürlich nicht gerechnet habe, ist, dass er nach der Ausbildung keine Anstellung findet. Es wurde uns auch immer gesagt, dass dies kein Problem darstelle, da Fachinformatiker ja gesucht sind. Tja das mag zwar sein, aber die Bereitschaft einen Schwerbehinderten und noch dazu frisch ausgebildeten Fachinformatiker einzustellen, scheint nicht gegeben.

    Weder der Integrationsfachdienst, noch wir privat, noch die Agentur für Arbeit waren bislang erfolgreich.

    Mein Sohn erhielt nun 1 Jahr ALG 1 (nicht mal 200 Euro pro Monat + Kindergeld), die Wohnkosten sowie Versicherungen, die Kosten für Medikamente etc. habe ich weiterhin übernommen.

    Diese Woche nun, endete der Anspruch auf ALG 1 ... stillschweigend quasi.

    Anfragen beim Integrationsfachdienst, wie es weiter gehen kann / was beantragt werden kann, blieben unbeantwortet.

    So und da stehen wir nun. Ohne alles...

    Was machen wir denn jetzt?

    Können wir ALG 2 beantragen? Hat mein Sohn Anspruch ? Und falls ja was sind wir dann? Ist das eine Bedarfsgemeinschaft?

    Eigene Wohnung, mit Untermietvertrag, in welchem jedoch steht, dass ich als Mutter im Sinne von Unterhalt für die Wohnkosten aufkommt, so lange Sohnemann nicht selbst in der Lage ist für sich aufzukommen.

    Ich weiß ehrlich gesagt gerade nicht mehr weiter.

    Kann uns jemand helfen /uns etwas raten?

    Viele Grüße Mel71