Beiträge von Biggi Bargeld

    Danke, Grace!

    Das eigene Einkommen ist kein fester, tatsächlicher Monatsbetrag, sondern bezieht sich auf den gesamten Bewilligungszeitraum (i.d. R. 12 Monate). Dies bedeutet, dass das gesamte Einkommen, welches im BWZ erwirtschaftet wurde, durch die Anzahl der Monate geteilt wird, um das monatliche Einkommen zu ermitteln. Der sich ergebende Betrag wird auf die monatliche BAföG Auszahlung angerechnet (§ 22 Abs. 3 BAföG).

    Wie interpretierst du "erwirtschaftet"? Gearbeitet im Zeitraum oder den Lohn bekommen im Zeitraum?

    Hallo Marco,

    wenn die Zeitarbeitsfirma nicht schon im Juli bezahlt entsteht doch kein Problem oder doch? Kommt es für Bafög darauf an, dass du kein Geld hast oder, dass deine Zeit voll für das Studium zur Verfügung steht?

    Alternativ würde ich mich da bewerben und in der Bewerbung schreiben, dass für mich eine Beschäftigung vom 01.08.2017 bis 30.09.2017 in Vollzeit ideal wäre. Wünschen darf man ja.

    Wieviel würde das Bafög Amt denn zurückfordern? Doch nicht mehr als du bei der Zeitarbeitsfirma verdienst?

    Viele Grüße

    Biggi

    Hallo zusammen,

    in der hier im Forum zitierten
    Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Arbeitslosengeld II/Sozialgeld (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung - Alg II-V) § 3 Berechnung des Einkommens aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft heißt es:

    (3) [....] Ausgaben können bei der Berechnung nicht abgesetzt werden, soweit das Verhältnis der Ausgaben zu den jeweiligen Erträgen in einem auffälligen Missverhältnis steht.

    Das erscheint mir schwammig. Sagen wir ich versuche mit, sagen wir brotloser Kunst, Geld zu verdienen und nehme nur 200 Euro im Monat ein. Kann ich dann meine Ausgaben absetzen oder nicht? Ab welchem Betrag liegt ein auffälliges Missverhältnis vor? Ich hatte 400 Euro Einnahmen als Grenze im Hinterkopf, ab der ich überhaupt was absetzen kann, finde aber keine Quelle.

    Bin für alle Antworten dankbar :)

    Biggi

    Das klingt doch ganz konkret und aussichtsreich, was die Krankenkasse betrifft. :)

    Was das Jobcenter antworten wird kann ich dir jetzt schon sagen: Hörgeräte sind keine Leistung nach dem SGB II. Ihrem Antrag kann daher leider nicht entsprochen werden.

    Und eventuell: Stellen Sie gegebenenfalls einen Antrag auf Stiftungsmittel bei Stelle X.

    meine Frage war ja was ich mit dem termin mache den ich ja nicht wahrnehmen kann. Verstreichen lassen und kann dann schlimmstenfalls diese 10% Kürzung erfolgen oder eben den antwortbogen ausfüllen das ich eben schon drüben bin wegen renovieren? Und schauen was passiert. Würde den dann auch erst kurz vor dem termin hinsenden. Dann können die auch erst dann reagieren.
    Bekomme ja dann Ende Juli sowieso das letzte mal Geld für August von da und den nächsten Monat wäre ja dann das neue jc zuständig.

    Hallo Fary, Wieso beantragst du nicht jetzt die 21 Tage Ortsabwesenheit für die letzten 21 Tage im alten Jobcenter? Kann nicht garantieren, dass es was bringt, aber ich habe auch noch keine besseren Lösungen gelesen. Sich krankzumelden bei einem Arzt in 500 km Entfernung oder den Antwortbogen erst kurz vorher hinzusenden halte ich für keine guten Ideen. Ortsabwesenheitsanträge muss der Arbeitsvermittler prüfen und braucht dafür Zeit, z.B. zu checken, wieviele Tage du bereits verbraucht hast. Bei unerlaubter Ortsabwesenheit hast du keinen Anspruch auf Leistungen, also sei nicht unerlaubt ortsabwesend. Da droht nicht nur eine Sanktion, da droht eine Rückforderung aller Leistungen in dem Zeitraum, in dem du unerlaubt ortsabwesend bist. Der Arbeitsvermittler informiert den Sachbearbeiter und der muss dann zurückfordern und hat dafür ein Jahr Zeit. Für den Arbeitsvermittler ist das noch nicht mal Arbeit. Du musst dich nur zurückmelden, wenn du vom alten Jobcenter nach der Abwesenheit weiter Leistungen willst und deine Anwesenheit nachweisen musst. Da meldest du dich aber beim Jobcenter deines neuen Wohnorts. Zuständig für dich ist immer das zuständige Jobcenter vor Ort.

    Auf jeden Fall solltest du versuchen, dir den Umzug genehmigen zu lassen. Warum wurde der Umzug notwendig? Schick den Mietvertrag ans neue Jobcenter. Bei dir ist es schon zu spät, aber eventuell stimmt der neue Sachbearbeiter nachträglich zu.