Beiträge von KleineAnit

    Vielen lieben Dank für die Aufklärung und die Mühe!

    Meine Eltern sind geschieden und ich möchte das Verhältnis nicht zerstören :-/

    Beide haben die Bescheide von mir bekommen, meine Mutter ist im Moment nicht in der Lage zu zahlen, da sie ihre Mieter per Räumungsklage aus der Wohnung bekommen muss (anderes Thema, kostet aber seehr viel Geld, was sie nie wieder sehen wird) und mein Vater zahlt mir schon mein Auto, dann würde ich mich schlecht fühlen noch mehr zu verlangen und natürlich will ich keinesfalls klagen und was einfordern.

    Ich dachte das Jobcenter darf nur das Anrechnen, was auch tatsächlich gezahlt wird.... wieder was gelernt ;)

    Danke schön

    Danke für die Antwort.

    Der Sachbearbeiter des Jobcenters hat mit den 642 € gerechnet und den Gesamtbedarf unberücksichtigt gelasssen. Die BAföG Stelle tritt nicht in Vorausleistungen, wenn ich keinen Antrag dazu stelle. Und ich sehe von einem Klageverfahren gegen meine Eltern ab.

    Richtig, das Kindergeld habe ich vergessen, ich bekomme selbstverständlich für beide Kinder Kindergeld in Höhe von insgesamt 384 €.

    Mein Partner ist der Vater beider Kinder. Weiteres Einkommen ist z. Zt. nicht vorhanden.

    Hallo, ich habe eine Frage bezüglich der Anrechnung von BAföG auf ALG 2.

    Ich bin Studentin, beziehe BAföG und lebe mit meinem Partner (über 25) und meinen beiden Kindern (7 und 1 Jahr) zusammen. Mein Partner und meine beiden Kinder stehen derzeit im Leistungsbezug.

    Ich habe laut BAföG Berechnung einen Gesamtbedarf von 995 € (inklusive 260 € Kinderbetreuungszuschlag), erhalte aber "nur" 642 € BAföG und zur Zeit noch 300 € Elterngeld. Die Differenz von 353 € wird meinen Eltern angerechnet, ich bekomme von meinen Eltern aber KEINE Unterhaltszahlung!

    Meine Kranken- und Pflegeversicherung zahle ich selbst, monatliche Kosten liegen bei 90 €.

    Wir beziehen zu viert eine Wohnung und zahlen 450 € warm.

    Was wird bei der Anrechnung nun alles berücksichtigt? Ist der Kinderbetreuungszuschlag in voller Höhe anrechnungsfrei?

    Ich habe am Dienstag ein Gespräch mit meinem Sachbearbeiter, da laut seiner Aussage ein Anspruch von 400 € (inkl. KdU) besteht, was mir arg wenig erscheint.

    Kann mir jemand helfen ob dies hinkommt und mir vielleicht Seiten mit aktuellen gesetzlichen Regelungen zu diesem Thema empfehlen? Ich möchte bestmöglichst auf das Gespräch vorbereitet sein.

    Vielen, lieben Dank im Voraus.