Aufstockung von Hartz 4 ...

  • Hallo,

    das Thema gibt es zwar schon, aber ich habe einen etwas anderen Fall und würde mich freuen, wenn Ihr mir da helfen könntet.
    ich bin seit 2 Monaten arbeitslos, war vorher selbstständig und habe Hartz 4 beantragt.
    Ich habe noch eine 19 jährige Tochter, die in der Ausbildung ist, aber nicht bei mir wohnt, sondern ein Zimmer im Haus meiner Mutter hat.
    ich wohne zu Miete, zahle, inkl. Nebenkosten, 300 Euro im Monat.
    Man hat mir jetzt einen Teilzeitjob angeboten, 100 Stunden im Monat, 900 Euro brutto. Der Fahrtweg sind 70 km hin und zurück. Es sind im Monat 12 oder 13 Arbeitstage.

    Jetzt meine Fragen:
    Kann ich eine Aufstockung beantragen? Wenn ja, wie hoch wäre die ungefähr? Kann ich die Fahrtkosten absetzen, bzw. werden die extra angerechnet?
    Oder besteht die Möglichkeit Wohngeld zu beantragen?

    Ich hoffe, dass mir einer helfen kann. Vielen Dank schon jetzt...

  • Hallo,

    eine Aufstockung brauchst du nicht beantragen, du musst dem JC die Arbeitsaufnahme und die Höhe des Lohnes mitteilen. Bei einem Bruttoverdienst von 900,00 € sind 260,00 € anrechnungsfrei.

    Da der Verdienst angerechnet wird, fehlt dir am Monatsanfang Geld. Du kannst ein "Überbrückungsdarlehen" beantragen.

    Vor Unterzeichnung des Arbeitsvertrages kannst du Leistungen aus dem Vermittlungsbudget ( Fahrkosten für die ersten Monate ) und Einstiegsgeld beantragen.

    wevell

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