"geplantes" Aufstocken auch möglich?

  • Guten Tag,

    ich bin derzeit in einer überbetrieblichen Ausbildung und habe eventuell die Option auf einen Beruf in der Buchhaltung (mein Traumbereich), allerdings nur für 16 Stunden in der Woche.

    Das Gehalt käme auf 512 Euro brutto, 407 Euro netto.
    Dies läge anscheinend unter meinem Bedarf. (Wohnung 290 inkl. Nebenkosten, Heizung 35, Warmwasser dezentral)
    Dürfte ich von vornherein eine Stelle annehmen, wo ich weiß, dass ich aufstocken müsste?

    Oder würde verlangt werden, dass ich mehr Stunden arbeite bzw. eine andere Stelle annehme?
    Gibt es andere Risiken oder Punkte, die ich beachten müsste?

    Vielen Dank im Voraus für die Infos.


    (Entschuldigung, ich glaube das ist nun nicht in der richtigen Kategorie gelandet. Ich sehe auch keine Möglichkeit das zu ändern bzw. meinen Beitrag zu löschen um ihn dann im richtigen Thema zu posten.)

  • Hallo,

    ob es ein "Traum" ist, bewusst in ALG II zu kommen, weiss ich nicht.

    Du darfst so eine Arbeitsstelle antreten. Man ist sogar verpflichtet, durch Arbeitsaufnahme seine Bedürftigkeit zu mindern oder zu beenden. Manche finden noch nicht Mal eine Arbeitsstelle, um aus dem ALG II-Bezug heraus zu kommen.

    wevell

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