Sparbuch und AlgII empfänger

  • Habe zur geburt meiner Tochter ein Sparbuch angelegt. Kann mir vielleicht jemand sagen wieviel man da ansparen dauf ohne das es zum AlgII mitangerechnet wird bzw ob es überhaupt eh mit angerechnet wird.

  • es ist kein vermögen was ich einzahle für mein kind,sondern monatlich 10€ die drauf gehen... bin wie gesagt auch noch in elternzeit die zwei jahre laufen... als friseurin hat man gelernt sparsam mit geld umzugehen,vorallem in so einer situation...danke aber für die antwort...lg

  • Hallo,

    warum so aggressiv? :confused: Ich habe nirgendwo etwas von Elternzeit in deiner Frage gelesen, habe keine Zweifel an Deiner Sparsamkeit und kenne durchaus Fälle, bei denen Einzahlungen der (ALG-II beziehenden Eltern) auf das Sparbuch ihres Kindes zu großen Problemen führte, weswegen ich mir meine Anmerkung gestattet habe.

    Gruß!

  • sorry,mir ging es ja nicht um die elternzeit und aggressiv bin ich auch nicht...wollte ja nur eine frage beantwortet haben,wußte ja nicht das ich gleich alles offen legen muss...bin alleinerziehend und mache zwei jahre eltenzeit und bekomme halt aufstockung algII...deshalb die frage...:-)...lg

  • Hallo,

    Zitat

    wußte ja nicht das ich gleich alles offen legen muss...

    Nur so kann ich Dir auch eine Antwort geben, mit der Du etwas anfangen kannst.

    Zitat

    und bekomme halt aufstockung algII

    Es wird/kann Schwierigkeiten geben, da während des Bezuges von ALG II kein Vermögen aufgebaut werden kann. Ich würde mich an Deiner Stelle mit Deiner ARGE in Verbindung setzen, um unliebsamen Überraschungen vozubeugen.

    Gruß!

  • ich danke dir erst mal für deine antworten und weiß erst mal woran ich jetzt bin...das mit algII alles so kompliziert sein kann ahnte ich dann doch nicht...danke

  • Sehe ich das jetzt richtig, ein AlgII Empfänger darf sich kein Sparbuch anlegen um für unvorhergesehen Ausgaben, z.b. Reparaturkosten an Haushaltsgeräten oder evtl. Neuanschaffung, Geburtstags- u. Weihnachtsgeschenke usw., etwas anzusparen?:confused:

  • Hallo,

    ein ALG-Empfänger kann kein Vermögen bilden. (Geforderte) Rücklagen für Reparaturen und dergleichen gehören nicht dazu. Im konkreten Fall geht es aber um ein Sparbuch für ein Kind - und das kann man kaum als solche Rücklagen sehen. Wobei sich prinzipiell sowieso die Frage nach einem Sparbuch stellt: es ist vom ALG-II-Regelsatz kaum möglich, nennenswerte Rücklagen zu bilden, die die Einrichtung eines Sparbuches erforderlich machen würden.

    Gruß!

  • Leute, legt keine Sparbücher für Rücklagen an, die Zinsen sind eh nicht der Rede wert! Das gute alte Versteck unter der Matratze ist empfehlenswerter, das kommt in den seltensten Fällen raus. Das ist leider die beste Möglichkeit!

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