Ist es Vermögen oder Einkommen???

  • So ich muss mich hier mal schlau machen und hoffe mir kann jemand sagen ob es sich lohnt Widerspruch einzulegen.
    Mein Sohn war leider in der JVA. Zuerst war er in einer Wohngruppe, das Kindergeld ging somit an das Jugendamt. Dann kam mein Sohn leider in die JVA und ich bekam das Kindergeld. Da es meinen Sohn ja zustand habe ich das Geld an ihn überwiesen. Sonst hätte die ARGE mir das ja angerechnet und dann hätte mein Sohn ja davon nichts gehabt. Also jeden Monat das Geld überwiesen. Die Arge wusste das ja und hat mir das nicht als Einkommen angerechnet. Jetzt wurde mein Sohn entlassen. Da ich eh den halbjährlichen Antrag neu stellen musste, habe ich gleich mitgeteilt das mein Sohn zum 21.12 wieder einzieht. Dann kam ein Bescheid das über meinen Folgeantrag nicht entschieden werden könnte, da noch Äntrage ausgefüllt werden müssten. Dies habe ich auch gemacht. Dann habe ich den Entlassungsbescheid und die Ummeldung vorgelegt. Dies wollte die Arge ja haben. Man können aber auch dann noch nicht entscheiden. Heute war ich erneut da, da wurde mir dann mitgeteilt dass das " Vermögen" meinen Sohnes voll angerchnet wird und wir erst mal von dem Geld leben müsse, bei dem Geld handelt sich es um das Kinderged was ich jeden Monat überwiesen habe, damit mein Sohn Geld in der Hand hat wenn er entlassen wird. Nun sollen wir die Nächsten zwei Monate von dem Geld leben. Es handelt sich um 1238 Euro. Mein Bedarf lag aber bis jetzt ohne meinen Soohn schon bei 950 Euro, wie bitte sollte das für die Nächsten zwei Monate reichen. Und dürfen die das ganze Geld anrechen?

    Dann kam der Bescheid am 13.01.2010
    (Zur Info mein Sohn hat 1238 Euro Überbrückungsgeld erhalten und ist 17. Angespart während er nicht bei mir wohnte und kein ALG 2 bezogen hat).

    Also ich lebe mit 5 Personen( Ich als Mutter mit 4 Kindern..20,17,14,10) in dieser 90 qm² Wohnung, zahlte dafür 536 incl. Nebenkosten (kaltmiete 390 Euro). An die NVV zahle ich 70 Euro für Gas. Ich bekomme Unterhalt für meine Tochter Alina (10 Jahre) 255 Euro. Dann bekomme ich für die drei Kinder Kindergeld. Mein ältester geht arbeiten und bekommt 800 Euro Brutto (638 Euro Netto). Dann bekommt meine Tochter noch Wohngeld von 103 Euro.

    Bis mein Sohn Marvin (17) wieder bei mir im Dezember einzog bekam ich vom der Arge noch 955 Euro. So und nun zieht ja eine Person mehr ein und ich bekomme immer noch 955 Euro..laut Bescheid der Arge. Aber auch nur für die Monate April bis Juni.

    Für den 01.01.2010 bis 28.02.2010 bekomme ich 545,74 Euro (also nix für Januar, hatte ja auch nix auf dem Konto)

    Dann bekomme ich vom 01.03 bis 01.03.2010 18,42 Euro :tanz:

    Dann gibt es vom 01.03.2010 bis 31.03.2010 533,64 Euro

    dann gibt es vom 01.04.2010 bis 30.06.2010 955,72 Euro

    Nochmal zur Erinnerung die einmalige Zahlung war 1238 Euro.

    Das mit dem Febuar könnte man ja noch nachvollziehen, aber der März?

    Und müsste ich nach Adam riese nicht mehr kriegen, da ja nun eine Person mehr bei mir lebt? Ich verstehe die Welt nicht mehr.
    Und ist es nicht Vermögen, wenn jemand neu in eine BG einzieht?

    Vielen Dank für eure Hilfe

  • Also meiner Meinung nach liegt hier Einkommen des Sohnes vor, und zwar in voller Höhe des Sohnes. Dadurch kann er im Monat der Auszahlung seinen Bedarf selbst decken. Er gehört also nicht zur Bedarfsgemeinschaft, da der noch unter 25 Jahre alt ist.

    Siehe hierzu § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II

    Dadurch, dass er nicht in diesem Monat zur Bedarfsgemeinschaft gehört, kann sein Einkommen bei dir nicht angerechnet werden. Demzufolge dürfte sich an deinen Leistungen nichts geändert haben und auch nicht ändern.

  • Hallo schwarzexsonne,

    zunächt ist unklar worum es sich bei den 1238 € handelt. Angespartes Kindergeld=Vermögen oder
    Übergangsgeld=Einkommen.

    Wenn es Einkommen ist, sind diese Einkünfte in den Folgemonaten nach angemessener Verteilung zu berücksichtigen.

    Ein Widerspruch und eine fachmännische/frauliche Klärung wäre wohl sinnvoll. Monatsfrist!

    MfG.

  • Hallo,

    Zitat

    Zur Info mein Sohn hat 1238 Euro Überbrückungsgeld erhalten und ist 17. Angespart während er nicht bei mir wohnte und kein ALG 2 bezogen hat

    Zitat

    Übergangsgeld=Einkommen.

    Das Überbrückungsgeld nach § 51 StVollzG stellt kein bei dem ALG II zu berücksichtigendes Einkommen dar. Nur wenn es während der Bedarfszeit zugeflossen ist, wird es als einmalige Einnahme gewertet, was hier jedoch wohl nicht der Fall war.

    Gruß!

  • Doch er gehört jetzt zur Bedarfsgemeinschaft.auch wenn er unter 25 Jahre ist.

    Bei dem Geld halndelt es sich um Lohn den er in der JVA bekommen hat aber größtenteils ist es Kindergeld welches von mir überwiesen wurde, auf das Konto welches er in der JVA hatte.

    Zugeflossen bez. überwiesen habe ich das Geld ja in der Zeit in der er kein ALG 2 oder sontiges bezogen hat.
    Die Arge hat dieses Geld jedoch als einmaliges Einkommen angerechnet.

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