Hallo ich hoff mir kann jemand helfen ich bin verwirrt

  • ich habe meine ausbildung vor kurzem beendet ( mit bestehen der abschlussprüfung) ich lese mich schon seit stunden im inernet rum wie das nun berechnet wir das alg 1 und es gibt 2 varianten die 1 so ist es auch bei mir 60 % von deiner ausbilungsvergütung der letzten 12 monate,die 2. es wird 60% von berechnet was ich jetzt als fachkraft verdienen würde, welche davon stimmt nun zu 1000%.

    Wenn das 1 richtig ist ja kann ich da noch andere leistungen beziehen auch wenn ich bei meinen eltern wohne?
    weil ich bekomm gerade mal 95,70 euro alg1 und gehe auf 100 euro basis bei meinen betrieb arbeiten wo ich gelernt habe.

    ich habe da was gelsen das wenn ich unter 337 euro alg1 bekomme zusätzlich harz 4 beantragen kann, weil kindergeld bekomm ich auch nicht mehr ,wieso auch immer bin ja noch keine 25 wobei ich da auch wieder rum 100 verschiedene dinger gelesen habe, aber egal.

    aber wenn wird das gehalt meiner eltern bei harz 4 ja auch wiederrum berechnet ,na da kann ich das auch glei wieder vergessen oder?

    ja ich weis es nicht gerade wenig aber mein kopf glüht schon vor lauter baragrafen und an die verbraucher zentrale wollt ich mich nicht glei wenden die wollen für ihre beratung ja auch geld haben.

    caio und vielen dank schon mal lg Pumkin

  • Hallo,

    Zitat

    welche davon stimmt nun zu 1000%.

    Bist Du in den letzten 2 Jahren mindestens 150 Tage sozialversicherungspflichtig tätig gewesen, wird bei der Berechnung von Deinem Einkommen ausgegangen. Kannst Du nicht diese 150 Tage nachweisen wird von enem fiktiven Arbeitsentgelt ausgegangen. Was nun bei Dir der Fall ist, kann ich wegen fehlender Angaben nicht sagen.

    Zitat

    Wenn das 1 richtig ist ja kann ich da noch andere leistungen beziehen auch wenn ich bei meinen eltern wohne?

    Zitat

    ich habe da was gelsen das wenn ich unter 337 euro alg1 bekomme zusätzlich harz 4 beantragen kann

    Du selbst kannst nichts beantragen, aber Deine Eltern könnten einen Antrag auf Wohngeld oder ALG II stellen, wenn das Gesamteinkommen von allen nicht zu hoch ist.

    Zitat

    weil kindergeld bekomm ich auch nicht mehr ,wieso auch immer bin ja noch keine 25

    Da Du Dich nicht in der Ausbildung befindest, wird Kindergeld nicht gezahlt. Bei Arbeitslosigkeit besteht der Anspruch nur bis zum 21. Lebensjahr.

    Gruß!

  • Alles klar also da ich das war (sozialversichert) bekomme ich also nur die 60 % von meiner ausbildungsvergütung der letzten 12 monate bzw 150 tage und da gibt es kein ausnahme regelung oder so ,weil meine lehre war überbetrieblich ich habe meine lehre über die ihk halle dessau gemacht ( die waren meine arbeitgeber) und in einen gastgewerblichen betrieb gearbeitet und bin auch normal zur berufschule gegangen.

    Das mit den ALG2 geht nicht da meine eltern bei berufstätig sind und genug verdienen also sprich die müsse für mich auf kommen.

    Aber ausziehen in ne wg oder sowas geht nicht das ich da mehr bekommen könnte oder so, weil ich weis das ich jetzt so lang ich arbeitslos bin bis 25 bei denen leben muss ne, was ich aber nicht hoffe das ich jezt 4 jahre arbeitslos bin.

    ich danke vielmals über die antworten.

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