Bürgergeld Erstantrag an einem anderen Wohnort

  • Hallo allerseits,

    Ich bin neu hier und hoffe, dass mir jemand auf meine Frage helfen kann.

    Bisher habe ich (als Erwachsene, bin fast 60) bei meinen Eltern gelebt. Aus verschiedenen Gründen war ich die letzten 20 Jahre nicht berufstätig und es gab auch keine Notwendigkeit, staatliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

    Nun wollen meine Eltern aus Altersgründen das Haus verkaufen und in eine Pflegeeinrichtung ziehen. Das heißt, ich muss mich neu orientieren, eine eigene Wohnung suchen und wohl leider doch Bürgergeld beantragen.

    Das würde ich aber gern an einem anderen Wohnort machen, wo ich Freunde habe. Dort könnte ich zwar erstmal privat bei jemandem unterkommen, müsste mir aber schnell eine eigene Wohnung suchen. Wofür ich natürlich vorab nicht die Finanzen hätte.

    Meine Frage ist nun: kann ich diesen Erstantrag an einem Wohnort stellen, wo ich (noch nicht) gemeldet bin? Oder reicht da irgendeine Bestätigung, dass ich erstmal temporär an diesem Ort unterkommen konnte? In meiner bisher gemeldeten Umgebung möchte ich auf keinen Fall bleiben.

    Falls da jemand Bescheid weiß, vielen Dank dafür!

  • Sobald du dich an einem anderen Ort zu Wohnzwecken aufhältst, musst du dich nach

    Melderecht sowieso dort anmelden, ansonsten begehst du eine Ordnungswidrigkeit.

    Da immer nur das Jobcenter zuständig ist, wo du deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast

    (§ 36 SGB II - Örtliche Zuständigkeit), ist das so ziemlich das wichtigste, was die Jobcenter

    prüfen. Das heißt, dass nach Umzug eine Meldebescheinigung verlangt wird.

    Lange Rede, kurzer Sinn: so einfach wird das nicht klappen. Insbesondere, da du ja auch

    seit 20 Jahren in keinem System der Agentur für Arbeit oder der Jobcenter auftauchst.

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