ALG I Sperre nach Eigenkündigung und Fragen

  • Hallo an alle.

    Ich musste Alg1 beantragen und habe in den letzten 2 Jahren 2 Jobs gehabt.

    Vor einem Jahr habe ich bei Arbeitgeber 1 gekündigt mir Arbeitgeber 2 eine andere Arbeitsstelle in aussicht gestellt hat, in dem ich dann auch 12 Monate gearbeitet habe.

    Nun will die Agentur für Arbeit mir eine 12 Wochen Sperrzeit geben da ich vor einem Jahr selber gekündigt habe.

    *Kündigung war zum 15.11.2021 neuer Job fing an am 22.11.2022 und ging bis jetzt 31.10.2022

    Ich habe lediglich eine whatsapp Verlauf mit der Bezirksleitung vom 28.10.2021 in dem steht das nach der Kündigung dann der Vertrag unterschrieben werden kann und ich habe ihr meine Steuer ID geschickt, und den Vertrag den ich bereits am 15.11.2021 unterschrieben habe.

    Reicht sowas als Nachweis oder wie Beweise ich am besten das ich erst gekündigt habe als ich sicher war einen neuen Job zu haben?

    Und warum soll es überhaupt eine Sperrzeit geben, immerhin hat die Kündigung von damals doch überhaupt nicht zu meinem aktuellen Hilfebedarf geführt.

    Ich bekomme evtl eine Sperrzeit von 12 Wochen im Alg1 .

    Die Zeit fällt in meinen beginnenden Mutterschutz, in dem ich ja eigentlich Mutterschutzgeld erhalten müsste.

    Im Netz steht u.a. man ist weiter krankenversichert, trotz Sperre und erhält somit auch Mutterschaftsgeld, in Höhe des Krankengeldes. (Soweit ich das verstanden habe )

    Mir erschließt sich jetzt nicht wie hoch das Krankengeld sein soll, das sich ja aus dem Alg1 berechnet wenn man doch aber wegen der Sperrzeit gar kein Alg1 erhält.

    Evtl kann mir ja jemand mal erklären wie das genau läuft

    Also nochmal zusammengefasst:

    * Bin ich wirklich weiter krankenversichert in den 3 Monaten Sperrzeit?

    * Erhalte ich dann Mutterschaftsgeld obwohl ich kein Arbeitslosengeld erhalte aufgrund der Sperre?

    * wenn ja, wie wird das berechnet?

    Danke schonmal Für die Hilfe , ist grade alles einfach zu viel für mich.

    Beiträge zusammengefügt und ein Thema ausreichend

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