Schadensersatz aus Klage gegen Casino wird als Einkommen angerechnet?

  • Hallo,

    Ich habe im August einen Antrag auf ALG2 zum aufstocken des ALG1 gemacht. So, ich habe im September eine Zahlung meines Anwalts bekommen, da ich eine Klage letztes Jahr gegen ein Online Casino eingereicht hatte und es wurde sich auf einen Vergleich geeinigt, der gerichtlich festgehalten wurde. Ich musste dies natürlich entsprechend begründen ob es sich um ein Einkommen handelt. Jetzt die Frage: ist das überhaupt als Einkommen anzurechnen, wenn es sich um Schadensersatz meines Vermögens handelt? Denn ich habe mein Vermögen damals genommen zum zocken. Macht das Jobcenter dies so richtig und würde sich ein Widerspruch lohnen? Oder ist dies sinnlos? Zumal die 100 oder 20 % nicht Mal erwähnt wurden deren seite die man ja noch abziehen müsste, wegen dem Freibetrag oder so.

    Bitte um Rückmeldung, Wer sich damit auch auskennt. Vielen Dank euch schon Mal 🙂

  • Den Freibetrag für Erwerbstätigkeit, den du da erwähnst, gibt es auf sowas nicht, du hast ja nicht für das Geld gearbeitet.

    Ansonsten müsstest du schonmal näher schildern, was genau die Zahlung des Casinos darstellt. Auf was genau wurde geklagt? Vielleicht kannst du den gerichtlichen Vergleich ja mal anonymisiert als pdf hochladen.

  • Naja über cllb Anwälte kann man Casinos verklagen weil es zum Zeitpunkt 2021 Juli noch illegal war das im Internet anzubieten. Die Chance hatte ich genutzt und es ist ein Vergleich zustande gekommen. Streitwert war 4300 sowas und 30 Prozent plus Übernahme der Anwalts und Gerichtskosten wurde im Vergleich vereinbart, dass die Gegenseite, also das Casino es zahlen muss. Im Beschluss steht (PKH/Forderung). Können sie damit was anfangen? Es wurde 2021 geklagt und das Geld erhalten im August. Der Beschluss würde Juli ausgestellt.

  • Nein, damit kann ich nichts anfangen, weil ich nicht weiß, was genau die Hauptforderung ist. Ohne dem kann ich nicht beurteilen, ob es Einkommen oder Vermögen darstellt.

    Kannst du bitte den Vergleich hochladen? Oder den Klageantrag?

  • Tja, da steht auch nur "gleich aus welchem Rechtsgrund", so dass die Zahlung schlicht aus der Ferne nicht eingeordnet werden kann.

    Wenn es tatsächlich nur die Rückzahlung von Vermögen ist, was das Casino unberechtigterweise aufgrund Nichtigkeit des Spielvertrages im Wege der ungerechtfertigten Bereicherung erlangt hat, sehe ich es als Vermögen an, auf das du einfach nur für die Dauer des Rechtsstreites nicht zugreifen konntest.

    Allerdings sehe ich eben nicht, ob es tatsächlich das ist. Es kann ja genausogut eine Klage auf nicht ausgezahlten Gewinn gewesen sein, dann wäre es Einkommen.

    Es verwundert aufgrund der eindeutigen Rechtslage zur Nichtigkeit von Onlinespielverträgen nämlich, dass ein Vergleich geschlossen wurde, der, nach der Kostenquote zu urteilen, nicht sonderlich erfolgreich war.

    Du solltest vielleicht mit allen Unterlagen eine Beratungsstelle vor Ort aufsuchen. Oder den in das Verfahren involvierten Anwalt bitten, die Rechtsnatur des Geldes zu bestätigen.

  • Danke Tamar,

    ich hab meinem Anwalt geschrieben, ob er mir sowas schreiben kann. Ist leider gerade krank und kann bisschen dauern, aber ich hoffe er macht dies. Einen Tipp wie ich das ganze dann formulieren könnte? Also den Widerspruch?

    Wäre dir dabei sehr dankbar, da ich denke du kennst dich da gut aus. Außerdem habe ich sowas noch nie gemacht.

    Schönes Wochenende noch

  • Den Widerspruch musst du schon selbst formulieren oder einen Anwalt beauftragen, alles andere ist unzulässige Rechtsberatung.

    Im Übrigen habe ich bereits geschrieben, dass mir die Rechtsnatur des Geldes nach wie vor nicht klar ist und ich angesichts der Kostenquote des Vergleichs erhebliche Zweifel habe, dass es nur um zurück zu zahlendes Vermögen geht.

    Dass es überhaupt bereits als Einkommen vom Jobcenter in einem Bescheid berücksichtigt wurde, hast du auch nicht geschrieben

  • Ich musste dies natürlich entsprechend begründen ob es sich um ein Einkommen handelt. Macht das Jobcenter dies so richtig und würde sich ein Widerspruch lohnen?

    Hab ich in meinem ersten Beitrag hier geschrieben. Bedeutet für mich soviel wie die haben mich aufgefordert zu begründen, oder den Bescheid abgelehnt.

    Dann muss ich das i-wie selbst hinkriegen.

    Wieso hast du Zweifel der Kostenquote?

    Bevor das Gericht für Seitens des Casino Betreibers entscheidet, habe ich den Vergleich angenommen. Und mehr schulden könnte ich mir nicht leisten. Da mein Insolvenzantrag eh schon abgeschickt war.

  • Bedeutet für mich soviel wie die haben mich aufgefordert zu begründen, oder

    den Bescheid abgelehnt.

    Du kannst erst in Widerspruch gehen, wenn der Antrag abgelehnt wurde. Offensichtlich will man erst einmal nur eine Erklärung von dir.

    Bevor das Gericht für Seitens des Casino Betreibers entscheidet, habe ich den Vergleich angenommen.

    Ich habe deshalb Zweifel, weil ich angesichts der Rechtslage zu unzulässigen Spielverträgen nunmal nicht verstehe, wieso so ein schlechter Vergleich geschlossen wurde.

  • OK ich werde hier nicht weiterkommen.

    Ich hab auch nur um einen Tipp gebeten, nicht dass sie mir den Widerspruch schreiben sollen. Der Antrag ist abgelehnt.

  • Hallo!

    Der Antrag ist abgelehnt.

    Steht hier im Thema wo? Der geneigte Leser findet davon nichts und ohne

    Ablehnung kein Widerspruch.

    OK ich werde hier nicht weiterkommen.

    Sicher nicht, wenn Zusammenhänge nicht erkannt werden.

    Das Forum ist nicht dafür verantwortlich, wenn der Benutzer

    nicht verstehen will, was vermittelt wird.

    Grüße

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