Verantwortung bei gemeinsamer Bedarfsgemeinschaft U25 Kind

  • Guten Abend

    Ich hätte eine Frage bei einer gemeinsamen Bedarfsgemeinschaft kind ist volljährig Schüler Abi.

    Haftet das Kind selbst bei verschulden fehlverhalten?Oder sind Eltern immer noch verantwortlich gegenüber dem Jobcenter?Also müssen Die Eltern dafür einstehen wenn ein volljähriges Kind in der Bedarfsgemeinschaft Fehler begehen würde

    Sorry für den langen Text und ich hoffe es ist verständlich geschrieben.

    Danke im vorraus

  • Es interessiert mich einfach mal wenn ein Kind volljährig aber U25 in gemeinsamer Bedarfsgemeinschaft.Ob das Kind selbst verantwortlich gegenüber den JC ist oder ob die Eltern haften bzw die Verantwortung haben.

  • Wie schon gesagt: das kommt drauf an, worum es geht. Für ein Meldeversäumnis und dann eine Sanktion z. B. ist es selbst verantwortlich. Für die Meldung von Veränderungen (Arbeitsaufnahme z. B.) sind sowohl Kind als auch Kopf der Bedarfsgemeinschaft verantwortlich.

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