ALG II Antrag - im Elternhaus lebend - und Haushaltgemeinschaft

  • Hallo Liebes Forum.

    Ich hätte eine Frage zu meiner Wohnsituation. Ich bin über 25 Jahre alt und lebe bei meinen Eltern im Elternhaus (Eigenheim). Ich überlege nun ALG2 zu beantragen. Bisher habe ich sowohl meine Krankenversicherung selbst bezahlt, als auch keine Überweisungen von meinen Eltern auf mein Girokonto erhalten. Kost und Logis war in der Vergangenheit immer frei, allerdings zahle ich einen monatlichen Betrag an meine Eltern um sie zu entlasten.

    Beide Eltern sind Rentner und ich würde erstmal gerne hier wohnen bleiben.

    Meine Fragen nun:

    Sind wir eine Haushaltsgemeinschaft und hätte ich Anrecht auf den Regelsatz?

    Kann ich meine monatlich "Pauschale" die ich meinen Eltern zahle zum Teil vom JC zurückerhalten? So wie ich es verstehe, gibt es in meiner Situation für mich kein Wohngeld, lässt sich diese Pauschale jedoch zum Teil als Wohnnebenkosten abrechnen?

    Lieben Dank und bis bald

  • Du wirst im Internet viel und oft hören: mach einen Mietvertrag oder mach eine Kostenbeteiligungsvereinbarung.

    Ich kann dir nur raten: mach es nicht. Der Normalfall, weil vom Bundessozialgericht mehrfach in ständiger Rechtsprechung bestätigt, ist die Aufteilung der Kosten pro Kopf. Das heißt, dass man alle Nachweise zu Wasser, Abwasser, Müll, Grundsteuer etc nimmt und das JC diese Kosten im Monat der Fälligkeit zu 1/3 berücksichtigt.

    Nach deinen Schilderungen ("Kost" ist frei) führst du keinen eigenen Haushalt. Damit seid ihr natürlich eine HG.

  • Hallo Tamar und danke schön für die schnelle und kompetente Antwort.

    Habe ich dann im Rahmen der HG Anspruch auf den Regelsatz?

    Ich könnte dann also die Kosten im Monat der Fälligkeit einreichen und würde immerhin 1/3 erstattet bekommen? Gilt das auch für Strom und Gas in meiner Situation, die Du nicht explizit aufführst?

    Lieben Dank und bis bald

  • Wenn deine Eltern keine riesige Rente haben, so dass die sogenannte "Unterhaltsvermutung" des § 9 Abs. 5 SGB II greift, sollte es ALG2 geben. Mit den Heizkosten verhält es sich wie bei den anderen Unterkunftskosten auch. Strom ist jedoch bereits pauschal im Regelsatz enthalten, das gibt es nicht extra.

  • Hallo Tamar.

    Danke nochmal für Deine Hilfe. Ich müsste also für Vater und Mutter eine Anlage HG ausfüllen. Ich weiß nicht, ob Du das Formular vor Dir hast, aber in meinem Fall würde ich dann bei Punkt 4 "Die unter Abschnitt 2 genannte Person zahlt keine Leistungen an die BG" wahrheitsgemäß ankreuzen. Korrekt?

    Könnte ich dann meine Pauschale unter Punkt 5 eintragen unter "Die BG beteiligt sich monatlich an den Kosten der Unterkunft"?

    Im Hauptantrag unter Punkt 3.3 "Kosten der Unterkunft" trage ich dann ein "Ich wohne im Eigentum". Dann trage ich die jährlichen Wohnkosten meiner Eltern zusammen (außer Stromkosten) mit Belegen und teile diese in monatliche Raten auf. Im Fälligkeitsmonat würde ich dann 1/3 dieser Kosten erstattet bekommen?

    Lieben Dank und bis bald

  • Einfach wahrheitsgemäße Angaben machen.

    Die Kosten der Unterkunft sind nicht so zu berechnen, wie du es anscheinend machen willst. Du kannst nicht die Kosten von 12 Monate zusammen rechnen und durch 12 teilen und dann nochmal durch 3, so dass du auf einen gleich bleibenden monatlichen Betrag kommst. Das ist falsch.

    Die Kosten werden immer nur im Monat der Fälligkeit berücksichtigt. Also z. B. Wasserabschlag alle 2 Monate 30 Euro, dann werden alle 2 Monate 10 Euro bei dir berücksichtigt. Im Januar ist die Grundsteuer von 60 Euro fällig, dann werden im Januar 20 Euro berücksichtigt usw.

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