Übergangsgeld bei medizinischer Rehabilitation

  • Hallo,

    ich bin Aufstocker. Anfang Juni wurde ich am Knie operiert Vor der OP befand ich mich im Krankengeldbezug dass ich durch das JC aufgestockt habe. Vom 26.07. - 22.08. habe ich eine medizinische Rehabilitation gemacht. Für die Zeit bekam ich kein Krankengeld sondern steht mir Übergangsgeld zu. Das JC hat einen Erstattungsanspruch an die Deutsche Rentenversicherung gestellt bezüglich des Überganggeldes. Die DRV hat den Erstattungsanspruch abgelehnt, da nach Deutscher Rechtsfassung keine Erstattungsansprüche geltend gemacht werden dürfen bei aufstockenden Leistungen. Vor 3 Tagen (also im September) bekam ich, das Übergangsgeld auf mein Konto (Kontoauszug liegt dem JC schon vor). Das Übergangsgeld ist kalendertäglich um einen XY Betrag weniger wie das Krankengeld, so müsste ich doch eigentlich noch was vom JC erstattet bekommen oder? Darf mir das JC das Übergangsgeld im September anrechnen?

    LG

  • Das JC arbeitet strikt nach Zufluss. Wenn du kein Krankengeld bekommen hast, dürftest du volles ALG 2 bezogen haben, ergo: wo soll da ein Nachzahlungsanspruch rauskommen? Das Übergangsgeld wird dann wohl jetzt nach Zufluss angerechnet.

  • Hallo, nein ich habe kein volles ALG 2 bekommen, nur den Aufstockungsbetrag. Ich habe auch während der Zeit und für die Zeit der Reha keinen höheren Anspruch geltend gemacht, da ich ja wusste dass mir das Übergangsgeld zusteht. Hätte ich einen höheren Anspruch für die Zeit der Reha geltend gemacht, wäre der Erstattungsanspruch vom JC an die DRV rechtens gewesen. So wurde mir das von der DRV erklärt.

    Bitte kein Vollzitat, gelöscht

  • Dann müsste man jetzt die Bescheide des Jobcenters für Juli und August sehen + wissen, wann dir wieviel Krankengeld zugeflossen ist.

    Da gibt es keine Bedcheide, mir wurde am 01.04.2022 -31.03.2023 der immer gleiche Aufstockungsbetrag bewilligt. Bin schon seit Juni 2021 im Krankenstand gewesen...Krankengeldbetrag 406,80 €, Übergangsgeldbetrag für den in meiner Frage angegebenen Rehazeitraum 322,65 €.


    Zur Ergänzung: Vor dem 19.06.2021 war ich versicherungspflichtig befristet beschäftigt in Teilzeit, und während der Beschäftigung hab ich auch schon aufzustockende Leistungen erhalten, die jedes Monat unterschiedlich waren. Arbeitsunfähig jetzt bis 12.09.2022 zum 13.09.2022 bin ich arbeitsos gemeldet.

    Bitte kein Vollzitat! Selbstzitat überflüssig, Sachverhalt kann im

    Eingangsthema nachgelesen werden

  • Ich habe bis Ende März 2022 einen Weiterbewilligungsantrag stellen müssen der dann direkt bis Ende März 2023 bewilligt wurde. Da steht Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalt.

    Bitte kein Vollzitat!

  • Ich bin mir nicht sicher, wie das funktionieren soll, denn Krankengeld fließt ja nicht zu festen Zeiten zu wie Lohn oder Rente und auch in unterschiedlicher Höhe. Da kann eine statische Berechnung nur falsch sein. Das Jobcenter müsste den kompletten Anspruch neu berechnen. Ggf. solltest du deine Bescheide mit Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X neu berechnen lassen.

  • Der KG Betrag ist doch monatlich festgelegt (30 Tage) und anhand davon ist die Aufstockung berechnet. Egal zu welchen Zeiten das KG auf meinen Konto erscheint. Das Jobcenter hat regelmäßig eine AU Kopie bekommen. Ich werde jetzt abwarten bis der Änderungsbescheid da ist.

    Bitte kein Vollzitat, gelöscht

  • Hallo!

    Ergänzende Hinweise:

    Fachliche Weisungen - § 11 SGB II - 11b SGB II - Zu berücksichtigendes Einkommen

    Stand 19.August 2022

    Zitat
    Zitat von § 11 SGB II - Zu berücksichtigendes Einkommen

    (2) Laufende Einnahmen sind für den Monat zu berücksichtigen, in dem sie zufließen. Zu den laufenden Einnahmen zählen auch Einnahmen, die an einzelnen Tagen eines Monats aufgrund von kurzzeitigen Beschäftigungsverhältnissen erzielt werden. Für laufende Einnahmen, die in größeren als monatlichen Zeitabständen zufließen, gilt Absatz 3 entsprechend.

    Das zum Thema und es steht Ihnen frei real mit Ihren Unterlagen

    eine soziale Beratung aufzusuchen. Falls hier also keine neuen

    Informationen kommen mit denen auf sachlicher Basis das Thema

    weitergeführt werden kann, wäre es ausreichend beantwortet.

    Gruß

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