Arbeiten trotz Arbeitsunfähigkeit?

  • Ich habe ein Problem mit einer Jobcenter Sachbearbeiterin.

    1) Ihre Meinung nach, ich habe keine volle Berechtigung für ALGII, obwohl ich eine deutscen Ehemann (getrenntlebend) habe.

    2) Meine vorherige Leistung und Krankerversicherung laufen in 2 Wochen ab.

    3) ich kann nicht arbeiten wegen meiner Psychisen Krankheit. Die Ärtzlichen Dienst von Jobcenter hat ein Formular auszufüllen und meinen Zustand zu überpüfen.

    Dieses Formular habe ich von dieser Mitarbeiterin vor 2 Tagen bekommen. Aber die Bearbeitungszeit ist 2-3 Monate.

    4) Ich habe die Sacbearbeiterin gefragt, was ich dann machen soll, um das ALG und die Krankenversicherung durchlaufend, ohne Pause weiter zu bekommen.

    Sie hat mir antwortet: ich muss (!!!!!) arbeiten, mindestens ein paar Monat.

    Wenn ich arbeite nicht, dann soll ich auf die ärztliche Prüfung warten 2-3 Monate lang, und bis dahin habe ich kein Geld, keine Krankenversicherung.

    Fragen:

    1) Darf diese Sachbearbeiterin mich zu Arbeit verpflichten? Darf sie mich in einem Teufelskreis bringen? Entweder beginne ich arbeiten (dann bin ich nicht arbeitsunfähig), oder warte ich auf den Arzt 2-3 Monate zu beweisen dass ich arbeitsunfähig bin, aber in diesem Fall, vorläufig verliere ich mein Einkommen und meine Krankenversicherung.

    2) Ist das richtig, dass einen deutschen Ehemann zu haben bedeutet keine volle Berechtigung für ALGII?

  • Hallo!

    Sie hat mir antwortet: ich muss (!!!!!) arbeiten, mindestens ein paar Monat.

    Korrekt!

    Sie können mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten.

    Erwerbsfähig bedeutet, dass Sie nicht wegen einer Krankheit oder

    einer Behinderung keine Arbeit aufnehmen können. Wer nicht erwerbsfähig, aber leistungsberechtigt ist, kann Sozialgeld erhalten.

    Nur erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten ALG II.

    Gruß

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