Arbeitsaufnahme - ALG II Rückforderung und Zuflussprinzip

  • Guten Tag,

    da ich neu bin, sage ich erstmal ein Hallo an jeden.

    Nun zum Thema.

    Da ich zum ersten mal Hilfe vom Staat brauchte und mich komplett nackig machen musste und es 3 Monate gedauert hat, bis ich alle Unterlagen geschickt habe (da immer was neues verlangt worden ist) habe ich seit September 2021 Hartz 4 Leistung bezogen.

    Da ich eine Beschäftigung gefunden habe und seit dem 09.05.2022 wieder arbeite, ich dennoch (zum Glück) noch Hartz 4 erhalten habe um den Monat Mai noch zu überbrücken.

    Habe dann auch noch Hartz 4 für den Monat Juni erhalten, da weiß ich das ich das zurück zahlen muss.

    Nun habe ich einen Brief erhalten wo ich Mai und Juni zurück zahlen muss, Gesamtsumme 1734€.

    Da ich aber den Lohn für Mai, erst Anfang Juni erhalten habe, zählt dies nicht als noch Hilfebedürftig?

    Da ich keinerlei Geld für den Mai hätte.

    Kann ich da Wiederspruch einlegen oder muss ich auch für den Mai nachzahlen?

  • Hast du tatsächlich bereits einen Bescheid erhalten oder nur eine Anhörung? Lade bitte das Schreiben anonymisiert und als PDF hoch. Ggf. auch den anonymisierten Kontoauszug (nur die Buchung Lohn sichtbar lassen).

  • Im schreiben auf der 2. Seite steht auch das ich auf 2 schreiben nicht reagiert hätte.

    Diese habe ich nicht erhalten, sondern es wurde mir Telefonisch mitgeteilt das der Arbeitsvertrag gebraucht wird.

    Genau wie das ich am 08.05.2022 mitgeteilt hätte das ich am 09.05.22 arbeite ist nicht ganz korrekt.

    Habe vorher mit einer Vertretung telefoniert das ich am 09.05.22 anfange zu arbeiten, wenn bis dahin alle Lieferungen abgeschlossen sind (Homeoffice)

    und erst am 07.05.22 die Geräte getestet werden, ob alles funktioniert, sollte es Fehler geben, fange ich dann erst am 13.06.22 an.

    Sollte einfach nur eine Email senden wenn ich wirklich am 09.05.22 oder am 13.06.22 anfange zu arbeiten.

    Bis dahin habe ich nichts mehr gehört vom Jobcenter und hab nur drauf gewartet das ich für Juni Rückzahlung leisten muss.

    Einkommensnachweiß für Juni.... den ich erst ende Juni erhalte, wollten Sie am 11.06.2022 schon von mir sehen....

  • 1. Das ist eine Anhörung, kein Bescheid.

    2. Dein Lohn für Mai kam am 25.5. aufs Konto. Und nicht im Juni, wie du es im Eingangsbeitrag angegeben hast.

    Was soll denn das bitte? Wieso machst du falsche Angaben?

  • Das ist aber nicht "halt". Das ist eklatant wichtig, denn "Zufluss" bezieht sich auf den Monat. Da es dir im Mai zugeflossen ist, wurdest du also tatsächlich im Mai überzahlt und du musst ALG2 zurück zahlen.

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