Anrechnung Kindesunterhalt - Kein Unterhaltstitel - ALG II Selbstständig und Altersvorsorge

  • Hallo zusammen,

    ich habe heute meine Bescheid vom Amt erhalten. Ich habe noch 700 Euro Euro Einnahmen aus Selbständiger Tätigkeit.

    Ich zahle momentan 480 Euro Unterhalt für meine beiden Kinder. ( Hier besteht nur eine mündliche Absprache mit der Kindsmutter )

    Nun weigert sich das Amt den Unterhalt von meinen Einnahmen abzuziehen mit der Begründung das hier ja keine Unterhaltstitel existiert und kürzt mit mein Anspruch von 1039 Euro auf 559 Euro.

    Hat jemand hier ne Idee was ich da machen kann ?

    Vielen Dank im voraus

    Michael

    Einmal editiert, zuletzt von Maulwurf (25. August 2022 um 17:16)

  • Ohne Titel gibt es keine Absetzung. Und einen Titel trotz Zahlungsunfähigkeit während des ALG 2 Bezuges herbeizuführen, wäre eine mutwillige Erhöhung der Hilfebedürftigkeit und führt ggf. zum Kostenersatz wegen schuldhaften Verhaltens.

    Du wirst der Mutter wahrscheinlich sagen müssen, dass du nicht mehr leistungsfähig bist, weil du mit deinem Einkommen unter dem Selbstbehalt liegst.

  • Hallo!

    Ergänzende Informaton:

    7. Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen bis zu dem in einem Unterhaltstitel oder in einer notariell beurkundeten Unterhaltsvereinbarung festgelegten Betrag.

    Gemäß § 11b Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 SGB II sind Aufwendungen zur Erfüllung der

    gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung mit Unterhaltstitel oder einer notariell

    beurkundeten Unterhaltsvereinbarung mit festgelegten Betrag vom Einkommen

    abzusetzen.

    Gruß

  • wow das sind ja wirklich klasse und kompetente Antworten hier, vielen Dank. Prüft

    das Jugendamt auch nocheinmal mein Vermögen bevor es den Unterhaltsvorschuss auszahlt ? Bei Hartz 4 ist die Vermögensgrenze

    ja jetzt ganz ordentlich bei 60.000 Euro.

  • Hallo,

    ich bin mit einer kurzen Unterbrechung von 3 Jahren jetzt 25 Jahre Selbständig. Als Altersvorsorge baue ich auf Bitcoin

    Gold und Silber ( Physich kein Sparplan oder ähnliches ). Meine Frage wäre nun wie sind den da meine Freibeträge und was muss ich beachten ?

    Im voraus vielen dank für eure Mühe.

    Gruß

    Maulwurf

    • Offizieller Beitrag

    Hallo!

    Nur damit hier keine Missverständnisse aufkommen eine Nachfrage.

    Als Altersvorsorge baue ich auf Bitcoin

    Gold und Silber (

    Physich kein Sparplan oder ähnliches ).

    Vermögensaufbau während des Sozialleistungsbezug?

    Allgemeiner Hinweis, das ist nicht möglich und deshalb mehr Erklärungen

    notwendig.

    Fachliche Weisungen § 12 SGB II - Berücksichtigung von Vermögen - Stand 01. Januar 2023

    Seit wann im Leistungsbezug? Das Geld wurde vor dem Leistungsbezug in der

    Anlage Vermögen angegeben. Was hoffentlich der Fall ist im eigenen Interesse.

    Gruß

  • Ich bin seit September im Leistungsbezug und da waren die Freigrenzen 60.000 Euro. Jetzt sind es ja noch 40.000 Euro. Aber nach einem Jahr Bezug

    geht das ja auf 15.000 Euro herunter. Also mal angenommen ich besitze 40.000 Euro

    Bitcoin und Edelmetalle, dann müsste ich die nach 12 Monaten verwerten.

    Unter Punkt 4 steht

    weitere Vermögensgegenstände, die unabhängig von der Anlageform als für die Alters- vorsorge bestimmt bezeichnet werden; hierbei ist für jedes angefangene Jahr einer hauptberuflich selbständigen Tätigkeit, in dem keine Beiträge an die gesetzliche Renten- versicherung, an eine öffentlich-rechtliche Versicherungseinrichtung oder an eine Ver- sorgungseinrichtung einer Berufsgruppe entrichtet wurden, höchstens der Betrag nicht zu berücksichtigen, der sich ergibt, wenn der zum Zeitpunkt der Antragstellung geltende Beitragssatz zur allgemeinen Rentenversicherung nach § 158 des Sechsten Buches mit dem zuletzt festgestellten endgültigen Durchschnittsentgelt gemäß Anlage 1 des Sechs- ten Buches multipliziert und anschließend auf den nächsten durch 500 teilbaren Betrag aufgerundet wird

    Das müsste so 8000 Euro pro Jahr sein, also mehr als 160.000 für die Altersvorsorge.

    Ist jetzt halt die Frage wie ist die Definition von Vermögensgegenstände, die unabhängig

    von der Anlageform als für die Altersvorsorge bestimmt bezeichnet werden

    Sind das physiche Edelmetalle oder Kryptowerte ?

  • Diese Regelung wurde zum 1.1.23 neu eingeführt. Was mit "als für die Altersvorsorge bestimmt" gemeint ist, also, wer das wie bestimmen darf, ist nirgends geregelt. Das wird wohl die Rechtsprechung zeigen müssen.

  • Hallo, hat es bezüglich der Regelung für Selbständige beim Vermögen etwas neues getan ? Die erhöhte Vermögensgrenze für Selbständige zählt jetzt über das erste Jahr hinaus ? Oder ist dir Vermögensgrenze für Selbständige nach dem ersten Jahr jetzt auch bei 15.000 Euro ?

    Schöne Grüße

  • Bei Immobilienbesitzern zählt die Immobilie wenn Sie angemessen ist auch nicht zum Vermögen. Bei Selbstständigen wird extra im §12 darauf hingewiesen das die Altersvorsorge nicht als Vermögen zählt. Das müsste doch auch nach 12 Monaten zählen.

  • Deine Frage war aber nicht nach Altersvorsorgevermögen, sondern nach dem ganz normalen Vermögensfreibetrag. Und da ist für Selbständige nichts anders. Wobei es auch die Regelung für Selbständige, die von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit waren (§ 12 Abs. 1 Nr. 4 SGB II), bereits vor Einführung des Bürgergeldes gab (§ 12 Abs. 3 Nr. 3 SGB II a. F.). Im Übrigen gilt das eben auch nicht für alle Selbständige.

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