U25 Auszug Elternhaus abmeldung - ALG II Antrag

  • Hallo zusammen,

    Ich hoffe das man mir weiterhelfen kann und zwar ist folgende Situation:

    Ich bin zuhause raus geflogen und nin z.zt.bei meiner Schwester untergekommen.Jetzt habe ich 1 Antrag auf Hartz4 gestellt und hatte gestern beim Jobcenter einen Termin.Dort sagte man mir das man über meinen Antrag noch nicht entscheiden könnte da ich noch bei meinen Eltern gemeldet bin.Ich müsste mich dort abmelden und bei der Diakonie eine Postadresse holen.Ist das so richtig?Ich bin ja dann als obdachlos gemeldet was ja so nicht ganz stimmt.

    Übermorgen habe icv dort nochmal 1 Termin bei dem "Erstauszug-Team".

    Wie verhalte ich mich denn richtig?

    Ich hoffe ihr könnt mir eventuell Ratschläge geben wofür ich sehr dankbar wäre.

  • Du musst täglich postalisch erreichbar sein. Ob nun bei der Diakonie oder bei deiner Schwester, ist deine Entscheidung. Ordnungsrechtlich gesehen musst du dich innerhalb 2 Wochen dorthin ummelden, wo du dich zu Wohnzwecken aufhältst, sonst droht ein Bußgeld. Von daher ist das in deinem eigenen Interesse.

  • Danke für die Antwort.

    Ich bin ja bei meiner Schwester nur untergekommen das soll ja nucht dauerhaft so bleiben.Was muss ich denn dann beim Einwohnermeldeamt angeben?

  • Ummelden kannst du dich immer, wenn du die Adresse wechselst. Du kannst dich also durchaus jetzt bei der Schwester und 4 Monate später an einer neuen Adresse anmelden.

    Was du angeben sollst, kann ich dir nicht sagen. Solltest du dich aber ohne festen Wohnsitz melden, musst du dem Jobcenter eine Postadresse mitteilen, an der du jeden Tag deine Post abholen kannst (und auch tust).

  • OK danke für die Ratschläge.Ich habe ja morgen nochmals beim Jobcenter ein Termin für die Genehmigung oder Ablehnung meines Antrages auf Auszug bei den Eltern.Gibt Es da eventuell noch was auf das ich achten müsste?

  • Oh das ist mir aber so garnicht gesagt worden .Mir wurde gesagt das ich das ok seitens des Jobcenters benötige da ich U25 bin und keinerlei Einkünfte habe und um Hartz4 zu bekommen müssten die erstmal entscheiden ob es wirklich nötig ist bei meinen Eltern auszuziehen.Ich habe ja dort diese ganze Sachlage erklärt und trotzdem sagte man mir erst das ok dann auch erst Leistungen.

  • Ja ich glaube das wird schwierig.Also gehe ich da morgen hin und höre mir an was die dort sagen,weil ich ja das ok brauche wegen mietübernahme wenn ich was finde,richtig?

    Und wie sieht es mit den Leistungen aus?Steht mir jetzt schon was zu oder noch nicht?Den Antrag hatte ich Anfang Juli gestellt

  • Ob dir was zusteht, kann ich nicht entscheiden. Auch eine Schwester ist eine Verwandte, so dass das JC die sogenannte "Unterhaltsvermutung" geltend machen kann. § 9 Abs. 5 SGB II bestimmt:

    (5) Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann.

  • Hallo,

    War heute beim JC die meinten das die mir den Auszug so nicht gewähren würden und das meine Eltern verpflichtet dazu seien mich bei ihnen wohnen zu lassen da U25 und auch unterhaltspflichtig sind.Ich solle mir schnellstmöglichst ein Job suchen Z.B.bei Zeitarbeit damit ich mir eine eigene Wohnung suchen kann.

  • Hast du gefragt, wie du deine Eltern zwingen kannst, dich wieder einziehen zu lassen?

    Abgesehen davon, dass die Idee, einen Job aufzunehmen nicht von der Hand zu weisen ist (oder was spricht dagegen?), ist das so nicht richtig. Bestehe auf einen rechtsmittelfähigen Bescheid zu deinem ALG2 Antrag und such dir dann einen Anwalt oder Beratungsstelle vor Ort.

    Oder bist du minderjährig?

  • Nein bin nicht minderjährig bin 22 Jahre.Das mit dem Job ist auch richtig da will ich auch nix gegen sagen bin auch auf der Suche.Wie ich meine Eltern dazu zwingen soll nee darauf gab es keine Antwort.

  • Hallo,

    Ich komme mit dem JC einfach nicht weiter bis jetzt keinerlei Bescheid bekommen statt dessen eine Aufforderung fehlende Unterlagen nachzureichen wie z.b.Ausweis ,Krankenkasse,Kontoauszüge.Ich habe all das vorgelegt als ich meinen Antrag abgegeben habe.

    Was kann ich denn dagegen unternehmen?

  • Reiche sie nochmal ein. Verweise darauf, dass du das alles aber schonmal bei Antragstellung vorgelegt hast und bestehe auf nunmehr schnellstmögliche Bearbeitung. Setze dazu eine angemessene Frist, maximal 14 Tage. Wenn du in einer Notlage bist, auch 1 Woche.

    Wird weiter nichts gemacht, nimm alle Unterlagen, gehe zum Amtsgericht und beantrage einen Beratungshilfeschein und geh zum Anwalt. Denn dann hilft wohl nur noch eine einstweilige Anordnung vom Sozialgericht.

  • Hallo zusammen,

    Ich wollte mal den aktuellen Stand mitteilen nach langem hin und her habe ich Alg2 bewilligt bekommen.Nun steht aber im Bescheid das mein Antrag auf Azszug bei den Eltern abgelehnt wurde aufgrund fehlender Mitwirkung und das bis zu meinem 25.Lebensjahr keine Kosten für Unterkunft gewährt werden.

    Ich habe alles vorgelegt was die haben wollten auch Ummeldung zu meiner Schwester.

    Was muss ich nun machen ?Widerspruch?

    Zudem bekomme ich auch Kindergeld angerechnet was ich ja garnicht bekomme.

    Ich Blicke da nicht mehr durch .

    Für Ratschläge sehr dankbar.

  • Gegen die Ablehnung von Kosten der Unterkunft und, da dein Regelsatz sicherlich auch nur Regelbedarfsstufe 3 ist, auch dagegen. Auch gegen die Anrechnung von Kindergeld Du wurdest rausgeworfen, du bist ja nicht freiwillig umgezogen. Kindergeld bekommst du nicht. Das reicht erstmal als Argument.

    Kindergeld kannst du nicht beantragen, dass muss das kindergeldberechtigte Elternteil machen.

  • Ok danke für die Tipps.Ich werde den Widerspruch heute noch fertig machen.

    Ja und als Regelbedarf haben die 360 Euro angegeben und davon Kindergeld ,was ich ja nicht habe,als Einkommen angerechnet. Dort steht das das anzurechnede Einkommen zunächst den Bedarf an Sicherung zum Lebensunterhalt abdeckt.Und das nach dieser Anrechnung verbleibende Einkommen den Bedarf für Unterkunft abdeckt.

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