Überzahlung Anhörung Fahrtkosten und Verpflegung

  • Hallo Community,

    Ich habe heute Mal wieder einen Brief bekommen von Jobcenter wo es um eine angebliche Überzahlung geht, aktuell befinde ich mich in einer Ausbildung/Maßnahme die als Ausbildung geführt wird bei der Arbeitsagentur so und von der Arbeitsagentur habe ich Fahrtkosten erstattet bekommen und vom Ausbildungsbetrieb Verpflegungsgeld (deutlich unter 100 Euro) jetzt zu dem eigentlichen Problem: auf den Brief Anhörung zu Überzahlung vom Jobcenter rechnen die das Verpflichtungsgeld und die Fahrtkosten als Einkommen an heißt laut den ganzen schreiben soll ich das zurück zahlen ans Jobcenter, was meint ihr dazu? Hat vielleicht schon jemand von euch sowas ähnliches gehabt?

    P.S. Wenn das Thema hier falsch ist in der Kategorie dann bitte mir bescheid geben 😎👍

  • Auslöse, Spesen, Fahrtkostenerstattung des Arbeitgebers sind tatsächlich Einkommen im SGB II. Allerdings müssen im Umkehrschluss auch die dir entstandenen Kosten für Verpflegung, Fahrtkosten etc. berücksichtigt werden, soweit sie in der Summe 100 Euro (den sogenannten "Grundfreibetrag") überschreiten.

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