ALG II - Fragen zu Sanktionen und Vermögensprüfung

  • Moin,

    Sanktionen sollen ja bis nächstes Jahr ausgesetzt sein - findet eine Vermögensprüfung trotzdem noch statt? Bin an der Grenze zwischen lohnt sich/lohnt sich nicht mehr zu arbeiten, würde aber gerne das wenige Angesparte behalten.

    Danke und Gruß,

    W.

  • Naja, wenn man Geld bekommt und für Versäumnisse nicht sanktioniert wird, klingt das für mich schon sehr nach bedingungslosem Grundeinkommen. Mir geht es nun nur darum, das Angesparte zu erhalten und selber in den Genuß von Zahlungen ohne Sanktionen zu kommen, daher die Frage.


    Vielleicht sollte ich präzisieren: Ich (m) voll berufstätig, meine Frau (w) auf Grund einer Krebserkrankung berufsunfähig. Wir leben von 1500 netto, haben aber aus früheren Zeiten noch ein paar Ersparnisse und haben aus Verlegenheit noch nie Hilfen beantragt.

  • Sanktionen bekommt man für die Verweigerung oder den Abbruch von Arbeit, Maßnahmen etc.

    Mit allgemeinen Versäumnissen (Mitwirkungspflichten z. B.) hat das gar nichts zu tun.

    Du verstehst da was vollkommen falsch.

  • Hallo!

    Hier scheinen völlig falsche Vorstellungen von ALG II vorhanden

    zu sein. Deshalb folgende Informationen und gründliches Lesen

    empfohlen:

    Rechtsgrundlage SGB II

    Merkblatt Arbeitslosengeld II

    ALG II wird nur bei Bedürftigkeit gezahlt, die selbstverständlich

    anhand von einzureichenden Unterlagen (Kontoauszüge der letzten

    drei Monate, können aber auch sechs Monate sein im Zweifelsfall)

    geprüft wird.

    Wir leben von 1500 netto,

    Hier ist fraglich, dass überhaupt ein ALG II Anspruch

    besteht.

    Gruß

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