ALG II Erstantrag - Krankenhaustagegeld und Zuflussprinzip

  • Hallo zusammen,

    Ich habe gelesen,dass Krankenhaustagegeld als Einkommen gezählt wird. Nun habe ich dazu folgende Frage:

    Wenn der Zeitpunkt des Krankenhaus-Aufenthaltes VOR dem Antrag auf ALG II liegt, die Zahlung aber erst danach erfolgt, handelt es sich dann um Einkommen oder um Vermögen? Liege ich richtig in der Annahme, dass es sich auf Grund des Zufluss-Prinzips um Einkommen handelt?

    Ich liege unter der altersbedingten Freigrenze für Vermögen. Es stellt sich für mich die Frage,ob es Sinn macht abzuwarten, bis das Krankenhaustagegeld auf dem Konto ist, bevor ich den Antrag stelle. Leider braucht meine Versicherung recht lang.


    Ich freue mich auf eure Antworten.

    Einmal editiert, zuletzt von redcat (20. Oktober 2021 um 12:25)

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