ALG II Bezug- Spekulationen mit Kryptowährung - Vermögen oder Einkommen Anrechnung

  • Hallo im Forum:),

    hätte eine Frage bin 50 Jahre alt habe mir 1500 euro angespart und möchte diese in Krypto stecken weil ich es interessant finde bzw auf einer Kryptobörse investieren. Ist das erlaubt? Gehört Krypto zum Vermögen oder Einkommen? Mein Freibetrag ist ja wenn ich richtig verstanden habe 150 * 50 = 7500 + 750 zählt es dann drunter? Also dürfte ich das Kryptoinvestment behalten solange dieses nicht drüber steigt? Oder geht das alles nicht so weil es zum Einkommen zählt??

    Vielen Dank für die Antworten

  • Wie du Vermögen unterhalb der Vermögensfreigrenze anlegst, ob nun auf einem Sparkonto, in Gold, in Münzen oder eben als Kryptowährung, ist erstmal deine eigene Entscheidung. Nur, wenn der Wert dann über die Grenze steigt, musst du es mitteilen.

  • Tamar danke für die Antwort muss ich den dem Jobcenter mitteilen dass ich die 1500 euro darein lege und woher ich es habe? Oder ist es unwichtig für den Weiterbewilligungsantrag? Ich mein Kontoauszüge muss ich ja eh mit schicken oder? Obwohl ja angeblich grade keine Vermögensprüfung ist wegen Corona

  • Tamar und wenn es soweit steigt muss ich verkaufen und das Geld an das Jobcenter abgeben oder wie??? Wo ist dann der Sinn, glaube vestehe da etwas nicht. Mein Gedanke war dass solange es nicht über 7500 euro steigt muss ich es nicht abgeben da es meine Vermögensgrenze ist..

  • Hallo!

    ich beziehe es schon länger und habe mir das Geld angespart

    Hinweis, falls nicht bekannt dass diese Ansparungen für notwendige Ersatzbeschaffungen

    zu verwenden sind. Für Vermögen vor dem ALG II Bezug gilt das und Tamar :

    Gewinn ist natürlich Einkommen und zu melden. Vermögen ist nur das, was man vor ALG2 Bezug bereits hatte.

    Dazu gibt auch noch Folgendes ausreichend Aufschluß: Spekulation aus Kryptowährungen

    habe mir 1500 euro angespart und möchte diese in Krypto stecken weil ich es interessant finde bzw auf einer Kryptobörse investieren. Ist das erlaubt?

    Nein! ALG II ist eine Sozialleistung, die nur bei Bedürftigkeit gezahlt wird.

    Während des ALG II Bezugs sind Ansparungen für Ersatzbeschaffungen,

    Waschmaschine, Kühlschrank, Herd, Bekleidung, notwendig und dafür

    zu verwenden.

    Damit wurde das Thema ausreichend beantwortet.

    Gruß

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