Bitte um Klärung - Durcheinander wegen medizinischer Untersuchung

  • Hallo Leute

    Folgendes:

    Bei meiner Frau wurde Aufgrund einer Gleichstellung mit einer schwerbehinderten Person (GDB 50) am 18.05.2020 mit den Worten "Der Chef des Jobcenters muss Prüfen ob Sie nicht einen an der Waffel haben" eine medizinische Untersuchung eingeleitet. Dem Sachbearbeiter waren die Infos auf der Gleichstellung nicht genug, warum wissen wir auch nicht. Es gab Zweifel an der Richtigikeit.

    Nun kommt es aber durch diesen Vorgang zu ettlichen Ungereihmtheiten, welche ich ganz gerne durch die User hier auseiander gepult haben möchte. Mir ist völlig klar das das Jobcenter die Erwerbsfähigkeit (und die Frage, was für Tätigkeiten man verrichten kann) bei medizinischem Anhalt für Leistungseinschränkungen – die hier ja offenbar vorliegen – durch den Ärztlichen Dienst (ÄD) prüfen lassen kann. Steht ja außer Frage. Allerdings wurde uns der eigentliche Grund schriftlich nicht durch den Sachenbearbeiter oder durch die Einladungen des Gesundheitsamtes mitgeteilt. Weder auf der ersten noch der zweiten Einladung des Gesundheitsamtes stand ein Grund, warum meine Frau dort vorstellig werden sollte. Nach dem ersten Amtsarzt Termin sollten wir das erste Gutachten mit dem Sachbearbeiter besprechen, eine Einladung folgte, jedoch wie alle andere bis zum heutigen Tag ohne Meldeaufforderung. Da meine Frau gerne den Behindertenbeauftragten bei den Gesprächen dabei haben wollte, dieser aber durch die Corona - Sache etwas schwer zu erreichen war, bekamen wir auf Anfragen immer wieder Ersatztermine und auch diese enthielten keinen Meldegrund. Am 01.09.2020 teilte die Behörde dann mit, das noch eine ärztliche/psychologische Begutachtung meiner Frau ausstand und somit die Arbeitsfähigkeit nicht geklärt sei. Gut, dachten wir das lassen wir mal so stehen und akzeptierten diese Info. Bei genaurer Sichtung der Gesetztestexte erfuhr ich jedoch das die Arbeitsfähigkeit eigentlich nur die Krankekasse durch den MDK prüfen konnte. Ein Anruf dort bescheinigte diese das es zuvor eine Arbeitsunfähigkeit von 9 Tage gegeben hatte, ansonsten hatte meine Frau von 2012 - 2019 ohne Pause durchgearbeitet und auch bei der Rentenversicherung gab es dann keine Hinweise das vom Jobcenter irgendetwas vorlag. Durch den Sachbearbeiterm der diese ganze Sache eingeleitet hatte, gab es noch wenige Wochen zuvor eine Weiterbildung für das Berufsfeld meiner Frau, auf das sie wegen ihrer Behinderung umgeschult hatte. Dieser Bildungsgutschein wurde durch das Jobcenter finanziert und durch meine Frau abgeschlossen. Hierzu gab es auch eine EGV, die besagte das dass Jobcenter in diesem Fall bis in den Sommer 2020 unterstützte wenn sie sich in diese Richtung bewarb. Das war wie gesagt alles vor dem Amtsarzt Termin Nummer 1

    Zu dem ganzen gab es dann noch 2 Artzbriefe an das Gesundheitsamt, die meine Frau noch am 14.02.2020 Arbeitsfähig schrieben. Alles wurde ignoriert. Der erste Amtsarzttermin war am 30.07.2020 Bei beiden Amtsarzt Terminen durfte ich als Beistand nicht anwesend sein, wegen Corona und auch bei der Unterzeichnung von Dokumenten sagte man meiner Frau wenn sie dies nicht unterschrieb, gäbe es Sanktionen. Jetzt wirds interessant. Teilte die Behörde am 01.09 also mit das die Arbeitsfähigkeit nicht geklärt sei, kam wenige Tage danach eine Stelle des Sachbearbeiters in Haus, der zuvor diese Info noch rausgegeben hatte. Der Inhalt dieser Stelle, verwunderte doch sehr, da das eigentliche Berufsfeld meiner Frau ein ganz anderes war und die Qualifikationen aufgrund der Behinderung gar nicht erreicht werden können/konnten. So zumindest laut Amtsärztin Nummer 2 im Gespräch. Meine Frau entschied sich zur Akteneinsicht beim Gesundheitsamt, dort bekam sie diese auch. Kopien wurden ihr verweigert mit Verweis auf das Jobcenter. So, nun kommt an dieser Stelle der Grund für das erste Amtsarzt Gutachten. Es handelte sich um eine Leistungsüberprüfung für das ehemalige Berufsfeld meiner Frau. In dieses Berufsfeld darf sie aber nicht zurückgehen, das hat ja auch der Sachbearbeiter gewusst und hat sie im jetzten richtigen Berufsfeld zuvor mit EGV gefördert, weil sie dort Fachkraft mit Bestnote ist. Das war dann doch etwas verwunderlich. Auch das sie keine Kopien bekommen hat. Nachdem wir die Gewerkschaft eingeschaltet habe, äußerte sich das Jobcenter damit, das die Erwerbsfähigkeit meiner Frau nach SGB 2 nicht sicher gewesen ist. Die Gutachten würden zu diesem Zeitpunkt aber vorliegen. Wenn diese Gutachten aber vorlagen, dann ist es aber doch komisch, das man hier nicht mitgeteilt hat das es sich um eine Leistungsüberprüfung für ein anderes Berufsfeld handelte, obwohl man es doch eigentlich zu diesem Zeitpukt wusste. Nun denn, wir bekamen unsere Meldeaufforderung aber wieder enthielt diese keinen Meldegrund. Da meine Frau ihre Gutachten nicht bekommen hatte, griff sich jetzt den Verwaltungsakt an, dann sendete mir der Sachbearbeiter plötzlich eine Mail das die Kontacktdaten meiner Frau falsch sein sollen. Ohne diese könnte er die Gutachten nicht mit ihr besprechen. Er würde diese erst rausrücken, wenn meine Frau ihm Handynummer und E-Mail rausrücken würde. Das war auch schon wieder seltsam. Es folgte noch am selben Tag eine Einladung mit einer Meldeaufforderung das es darum ginge die Leistungsfähigkeit mit meiner Frau zu besprechen...wie war das möglich wenn doch eigentich der SB was anderes gesagt hatte. Der Wiederspruch ist mittlerweise durch, es läuft eine Fortsetungsfeststellungsklage und das letzte war, das meine Frau ins Jobcenter komme sollte um dort den Sachbearbeiter anzurufen, aber kein Meldegrund. Jetzt stellen sich mir folgende Fragen:

    1. Wieso wirft die Behörde mit Arbeitsfähigkeit, Leistungsfähigkeitsüberprüfung, dann Erwerbsfhähigkeit unklar und dann Stellungnahme zur Leistungsfähigkeit um sich

    2. Warum wurde auf ein Berufsfeld getestet das gar nicht mehr Aktuell ist

    3. Wieso fördert der SB meine Frau erst mit EGV die gültig ist, übergeht diese selbst, sagt dann am 01.09 sie sei nicht Arbeitsfähig, sendet ihr ein Jobangebot und zum Schluss einen Bildungsgutschein für das richtige Berufsfeld

    4. Warum wird bis heute die Gleichstellung nicht akzeptiert und durften die Ärzte diese hinterfragen und nachforschen warum diese ausgestellt wurde?

    5. Warum werden die Schreiben des Facharztes ignoriert, dieser wurde sogar als unfähig hingestellt und die Kompetenz in Frage gestellt

    6. Was sind die Unterschiede zwischen all den Begriffen bei 1.

    7. Wieso musste meine Frau erst den Facharzt einschalten um an ihre Gutachten zu kommen, wieso soll sie sich für Kopien an das Jobcenter wenden?

    8. Muss man sich sich das alles gefallen lassen und wie geht man jetzt dagegen vor

    Der Anwalt geht nur gegen die Einladungen vor, weil die Gutachten nicht Teil der Einladung waren und er nicht sieht wieso er die Gutachten für die Einladungen braucht. Mir raucht bis heute die Birne von all dem und vielleicht ist ja hier jemand der das alles aufklären kann damit man das mal versteht....es ergibt ämlich für mich nur bis zu einem bestimmten Punkt Sinn und es wird immer was anderes erzählt. Der Sachbearbeiter schweibt, die Behörde ebenfalls, man hätte in dieser Sache alles gesagt und es gäbe nur noch Kontackt über die Anwälte untereinander....

    LarsG

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