Hallo Zusammen!
kommt der corona Zuschuss , getrennt von dem Harzt 4? Ich habe nur mein Hartz 4 bekommen ohne Zuschuss . Kann es sein das es ein paar Tage später kommt ?
ALG II - Corona-Bonus - Auszahlungstermin und weitere Informationen
- Sabri
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- Erledigt
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Hallo!
kommt der corona Zuschuss , getrennt von dem Harzt 4?
Vorschlag, deinem Jobcenter diese Frage zu stellen, anrufen und nachfragen.
Gruß
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Gute Antwort, würde aber noch bis Di - Mittwoch warten.
Die kleinen Betreuer wissen sicher nicht mehr als wir.
Habe auch noch keinen 150€ Corona Bonus.
Netten Gruß
Zwei Beiträge hintereinander zusammengefügt
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Hallo zusammen,
die selbe Frage hat mich hier hergeführt.
Habe heute auch nur die normale Leistung auf dem Konto.
Würde mich nicht wundern, wenn es ne gesonderte Zahlung nach dem 01.05. wird.
Auch grandios durchdacht. Und in den Servicecentern, die ohnehin schon immer so gut wie nie telefonisch zu erreichen sind, wundert man sich dann jetzt, wieso heute und morgen soooo viele Leute anrufen... wer hätte das ahnen können?!!!elf.
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Hallo!
Bevor hier Spekulationen getätigt werden, ergänzend Folgendes:
1.4 Einmalzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie (§ 70 SGB II)
(1) Die COVID-19-Pandemie kann zu Mehrbelastungen führen, die nicht durch Minderausgaben in anderen Bereichen ausgeglichen werden sollen und für die kaum Vorsorge betrieben werden konnte.
(2) Durch das Sozialschutz-Paket III wurde die Neuregelung des § 70 SGB II eingeführt. Dabei handelt es sich nicht um einen Mehrbedarf im Sinne des § 21 SGB II. Die Einmalzahlung ist eine nicht bedarfsauslösende Leistung eigener Art (sui generis). Umgekehrt schließt die Einmal-zahlung die zusätzliche Anerkennung eines Mehrbedarfs nach § 21 Absatz 6 SGB II im Einzelfall nicht aus.
(3) Die Einmalzahlung in Höhe von 150,00 EUR an erwachsene Personen, die einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben, ist ohne weiteren Antrag zu berücksichtigen. Be-rechtigt sind Personen, für die die Regelbedarfsstufen 1 oder 2 berücksichtigt werden. Bei leis-tungsberechtigten Personen, deren Bedarf sich nach Regelbedarfsstufe 3 richtet, besteht der Anspruch nur, sofern bei ihnen kein Kindergeld als Einkommen berücksichtigt wird.
(4) Die Einmalzahlung ist mit keiner speziellen Verwendungsvorgabe verbunden. Eine Konkreti-sierung oder einen Nachweis der Mehraufwendungen ist nicht erforderlich. Vom Vorliegen der Leistungsvoraussetzungen ist auszugehen, wenn im Monat Mai 2021 von dem genannten Per-sonenkreis Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld bezogen wird. § 9 Absatz 2 Satz 3 SGB II findet keine Anwendung.
(5) Die Leistung wird am 8.05.2021 zentral automatisiert erbracht. Bei Bewilligungen mit An-spruch im Mai 2021 nach dem 8.05.2021 ist der Betrag manuell zu berücksichtigen. Weitere Zahlungen werden an den Wochenenden 04./05.06.2021 sowie 02./04.07.2021 zentral ange-stoßen. Die genauen Details zur Umsetzung werden zeitnah im ALLEGRO-Wiki veröffentlicht.
(6) Der Bescheid über die Einmalzahlung enthält einen Hinweis, der die Leistungsberechtigten darauf hinweist, dass die Einmalzahlung vorläufig bewilligt wird, falls die zu Grunde liegende Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts ebenfalls vorläufig ist.
(7) Wird Arbeitslosengeld II für den Monat Mai 2021 nur darlehensweise erbracht (z. B. nach
§ 24 Absatz 4 oder 5 SGB II), wird die Einmalzahlung dennoch als Zuschuss erbracht.
(8) Besondere Fallgestaltungen (z. B. eine vorläufige Zahlungseinstellung in voller Höhe) werden von der Automatisierung ausgenommen. Für die betroffenen Bedarfsgemeinschaften bzw. Personen wird jeweils eine entsprechende Bearbeitungsaufforderung erstellt. Zur Unterstützung der manuellen Bearbeitung steht dann auch ein Verfahrenshinweis im ALLEGRO-Wiki zur Ver-fügung.
Gruß
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Hallo...
Ich habe auch nur meinen normalen regelbedarf bekommen..
Meine Mutter bekommt kleine Rente und Sozialhilfe.. Sie hat gestern die sonderzahlung von 150 bekommen...
Bin voll enttäuscht und auch sauer...
Mein regelbedarf sind grad mal 296 Euro.. Hätte den Bonus echt gut gebraucht...
Hoffe doch dass kommt noch nach!
Gemein dass Sozialhilfe den Bonus schon ausbezahlt hat und wir hartz4ler müssen jetzt noch warten und wissen gar nicht ob und wann!? Was geht da ab....
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Hallo Melanie,
ich denke es wird am 8. - 11 auf deinem Konto sein.
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Für alle die sich wundern wann das Geld kommt: "Die Einmalzahlung wird automatisch ab Mitte Mai 2021 ausgezahlt. Die Gutschrift erfolgt ab Kalenderwoche 19."
KW 19 ist vom 10.5. bis zum 16.5.
Corona-Zuschlag und Kinderbonus - Je 150 Euro Sonderzahlung
Link-Korrektur
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Hallo, der Bonus wird in der 19 Kalender Woche ausgezahlt! Also in der Woche vom 10-14 Mai !!
Bitte kein Vollzitat
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Hab angerufen beim jobcenter.. Die haben schon am Anfang n Tonband laufen.. Das Hartz IV Empfänger die keinen Anspruch auf Kindergeld haben die 150 euro Bonus vom jobcenter bekommen.. Der wird automatisch im laufe des Monats Mai ausbezahlt... OK gut.. Nur wann im laufe des monats?! Naja muss man jetzt ständig nach Kontostand schauen... Schon gemein... Bei Sozialamt funktioniert doch auch! Die haben es mit Sozialhilfe zusammen als ein Betrag überwiesen.. Meine Mutter hat es schon seid gestern... Ja jobcenter halt wieder... Ich muss so schon immer kämpfen mit 296 Euro.. Weil Miete die jobcenter Grenze übersteigt und es bei meinem Geld abgezogen wird.. Nur find mal eine günstige Wohnung... Von 296 Euro leben ist echt hart.. Kommt ja Strom und Telefon auch noch weg... Ich bin noch chronisch krank.. Von wg gesund ernähren von den paar Euro.. Bin froh wenns irgendwie reicht! Kanns kaum erwarten bis die Bonuszahlung kommt.. Brauch dringend mal wieder Kleidung etc... Jaja... Die hartz4 Empfänger die wenigstens ihren vollen regelbedarf bekommen können sich fei glücklich schätzen... Ich wär schon froh um 50 euro mehr... Und seid Corona alles teurer.. Und nix mehr im Kick kurz zwei t-shirts kaufen für 6 Euro... Mann freu ich mich wenn der Bonus kommt....
Hallo Wolverin...
10.-14. Mai.. Hast du angerufen?
Na gut wennigstens mal ne Aussage wann ungefähr... Danke
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Ich selbst bin schon fast ewig H4 und habe mein Regelsatz von 446€ gestern bekommen aber halt ohne dem C.zuschusss in Höhe von 150€ nicht erhalten
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Hallo!
Erneut mein Beitrag, wer ihn liest, weiß genau, wann das Geld kommt.
ALG II - Corona-Bonus und Frage zum Auszahlungstermin
Damit ist das Thema ausreichend beantwortet.
Gruß
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Ich habe das auf der Seite des Jobcenters jetzt so verstanden das egal ob man allein oder zu zweit ist 150€ pro Haushalt bekommt und nicht pro Person, ist das so korrekt?
Wäre ja ein wenig unfair wenn ein Alleinstehender genauso viel bekommt wie zwei Personen.
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Hallo!
Lies bitte die Informationen:
ALG II - Corona-Bonus und Frage zum Auszahlungstermin
Hier werden alle Fragen beantwortet und wir brauchen kein neues
Thema.
Gruß
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(5) Die Leistung wird am 8.05.2021 zentral automatisiert erbracht. Bei Bewilligungen mit An-spruch im Mai 2021 nach dem 8.05.2021 ist der Betrag manuell zu berücksichtigen.
Weitere Zahlungen werden an den Wochenenden 04./05.06.2021 sowie 02./04.07.2021 zentral angestoßen. Die genauen Details zur Umsetzung werden zeitnah im ALLEGRO-Wiki veröffentlicht.
Was meint man da mit weitere Zahlungen am 04./05.06.2021 sowie 02./04.07.2021?
Was für weitere Zahlungen?
Danke
Bitte Zitat mit der Zitatfunktion erstellen und Quellenverlinkung nicht
vergessen. Geld kommt im Mai
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Hallo,
irgendwie blicke ich nicht mehr so richtig durch. Erwachsene ALG 2 Empfänger bei denen Kindergeld als Einkommen angerechnet wird haben keinen Anspruch auf den Bonus von 150 Euro.
Heisst da wenn man Kinder hat und das Kindergeld für meine eigenen Kinder angerechnet wird oder heisst das wenn man als Erwachsener ALG 2 Bezieher selber noch Anspruch auf Kindergeld hat?
Lg und danke
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Hallo!
Erwachsene ALG 2 Empfänger bei denen Kindergeld als Einkommen angerechnet wird haben keinen Anspruch auf den Bonus von 150 Euro.
Bitte eingestellte Informatonen lesen. Wir benötigen kein neues Thema
bezüglich der Einmalzahlung.
(3) Die Einmalzahlung in Höhe von 150,00 EUR an erwachsene Personen, die einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben, ist ohne weiteren Antrag zu berücksichtigen. Berechtigt sind Personen, für die die Regelbedarfsstufen 1 oder 2 berücksichtigt werden. Bei leistungsberechtigten Personen, deren Bedarf sich nach Regelbedarfsstufe 3 richtet, besteht der Anspruch nur, sofern bei ihnen kein Kindergeld als Einkommen berücksichtig
Von dieser Regelung betroffen ist die (Regelbedarfsstufe 3):
- Erwachsene Behinderte in stationären Einrichtungen
- RL unter 25-Jährige im Haushalt der Eltern / Strafregelleistung
- für ohne Zustimmung ausgezogene U 25’erHier wohl nicht zutreffend!
Gruß
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Hallo, habt ihr schon eure zuschuss von 150 Euro pro BG?
Also ich hab leider noch nix drauf und hab Anspruch auf alg2.
Wenn dieses Thema gibt, dann tut es mir leid weil ich hab grad kein Thema gesehen.
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Hallo, nein ist noch nichts sichtbar. Bei anderen Familienmitgliedern auch noch nicht.
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ok ,ich hab gehört dass bei einigen zusammen mit hartz4 regelsatz mit überwiesen worden ist.
Danke für die Antwort!