ALG II - Fragen zu Vermögensumwandlung und Einkommen Anrechnung

  • Hallo, wie hoch ist eigentlich die erlaubte gelegentliche Vermögensumwandlung?

    vielen Dank!

  • Sorry, ich habe irgendswo gelesen, daß es um die 100,- euros sein sollen, woanders hab ichmal was von 80,- in erinnerung, weiss leider nicht mehr wo das genau war.

    Es geht genaugenommen um das:

    ich habe Gegenstände, Bücher, etc die ich gelegentlich auf diversen Plattformen (nicht ebäh, amazon) verkaufe, einmal kam mal was über 100,- rein, meistens ist es unter 20 oder 30,- (pro Monat).

    Und daran wird von Amts wegen nichts beanstandet bzw der Regelsatz wird nicht eingeschränkt?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!