ALG II - Steuerrückzahlung und Fragen zur Einkommen Anrechnung

  • Hallo,

    leider bin ich wie viele hier sicherlich auch, dank Corona zumindest teilweise auf staatliche Hilfen angewiesen.
    Ich hatte diesen Monat die Steuerrückzahlung für das Jahr 2019 erhalten. Dafür sind mir beim Lohnsteuerhilfeverein allerdings auch Kosten in höhe von 95€ entstanden.

    Nun wird mir aber 6 Monate lang eine gewisse Summe x abgezogen, solange bis die Steuerrückzahlung vollständig aufgebraucht ist.
    Das Problem ist aber, dass die 95€ Ausgaben welche im direkten Zusammenhang mit der Erstattung notwendig waren anscheinend gar nicht beachtet wurden.

    Soweit ich mich erinnere, hätte ich die Rückzahlung vom Finanzamt aber auch ablehnen können, da wären soweit ich mich erinnere noch nicht mal die 95€ für die Lohnsteuerhilfe angefallen.

    Ich habe ja grundsätzlich kein Problem damit dass ich Summe X weniger bekomme. Aber mit der Dauer des ganzen habe ich ein Problem weil mir ja auf Grund der notwendigen Ausgaben für die Rückzahlung gar nicht die volle Summe der Rückzahlung zur Verfügung steht. Sondern von der Rückzahlung, muss ich ja noch die 95€ Ausgaben fürs Steuerbüro abziehen.

    Und damit komme ich auf keine 6 Monate weniger sondern nur rund 4 bis 4,25 Monate.

    Fühle mich um ehrlich zu sein unfair behandelt und irgendwie auch bestraft nur weil ich 2019 gearbeitet habe.

    Denn mir fehlt nun 6 Monate lang Summe X und die 95€ für die Lohnsteuerhilfe welche aber nötig war, damit ich überhaupt Steuern zurück bekomme.

    Ist da ein Widerspruch überhaupt möglich oder sinnvoll? Oder muss ich da gleich an rechtliche Schritte denken und wenn ja wie mache ich das wenn ich mir einen Anwalt für Sozial und Verwaltungsrecht auf Grund der Momentanen Situation nicht leisten kann, habe da irgendwie gehört da soll es ja vom Amt auch Gutscheine oder so geben um dann damit gegen das Amt selbst prozessieren zu können?

  • Danke.

    Ich denke aber ich werde dennoch einen Widerspruch einlegen oder könnte dies auch nachteilig für mich werden?

    Notfalls bin ich auch gewillt erneut den Rechtsweg einzuschlagen (sofern dies nicht zu weiteren Kosten zu lasten meinerseits führt) denn die aktuelle Situation ist mit der von vom 06.05.2015 nicht zu vergleichen, denn damals gab es keine Weltumspannende Pandemie ohne diese ich ja gar nicht erst in die Situation gekommen wäre auf staatliche Hilfe angewiesen zu sein.

    Denn ich fühle mich um ehrlich zu sein bestraft, 2019 gearbeitet zu haben.
    Man gibt wie vorgeschrieben die Einkünfte an, damit man sich nicht noch strafbar macht...
    Und am Ende zahlt man noch drauf weil man ehrlich war.

    Ich hätte ja wie bereits gesagt auch irgendwie mit Hilfe des Steuerbüros die Rückzahlung ablehnen können. Oder könnte mir sowas seitens des Amtes auch wieder angekreidet werden? Gab ja hab ich mal gehört irgendwo nen Fall dass da einer seine Eigene Mutter aus dem Haus klagen sollte damit er das Erbe ausgezahlt bekommt und so.

  • Ob mit oder ohne Pandemie: an dem, was von Einkommen absetzbar ist, hat sich nichts geändert. Klar kannst du in Widerspruch und ggf. Klage gehen, aber ob das viel bringen wird, bezweifle ich. Im Übrigen kann man eine Steuererklärung auch ohne Steuerberater machen. Ich nehme mir schon seit Jahren keinen mehr.

    Dass man den Geldempfang einer Steuererstattung ablehnen kann, habe ich noch nie gehört. Im Übrigen hast du alles in deinen Kräften stehende zu tun, ALG 2 zu mindern oder zu beenden (§ 2 SGB II). Die Steuererstattung ist vorrangig vor dem ALG 2, natürlich hätte es Probleme gegeben, wenn du die nicht geltend machst. Mit verwertbarem Vermögen (Haus) hat das gar nichts zu tun.

  • Im Übrigen kann man eine Steuererklärung auch ohne Steuerberater machen. Ich nehme mir schon seit Jahren keinen mehr.

    Das kann man sicherlich machen wenn man weiß wie das alles geht und was man da machen kann


    Dass man den Geldempfang einer Steuererstattung ablehnen kann, habe ich noch nie gehört.

    Das hatte mir die Person von der Steuerberatung gesagt, dass sie da nen Schreiben ans Finanzamt machen könnte in dieser wir meine Ansprüche auf Auszahlung nicht geltend machen wollen. Weiß nicht mehr wie das hieß.

  • Das spielt doch alles keine Rolle mehr.

    Du hast bereits die Steuererstattung erhalten. Du warst nach Sozialrecht dazu verpflichtet, sie geltend zu machen. Das Geld ist Einkommen und geht geht staatlichen Soziallleistungen vor.

    Die Erstattung wird angerechnet auf 6 Monate verteilt. Die Beratungskosten können nach LSG-Rechtsprechung nicht abgesetzt werden.

    Nun kannst Du Dir überlegen, ob Du wegen rund 16 Euro pro Monat mehrere Stunden Aufwand voraussichtlich nutzlosenAufwand betreibst oder nicht.

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