ALG II Erstantrag - Kontoauszüge - Bargeldeinzahlungen und Fragen

  • Guten Tag,

    ich habe zum 01.03.2021 einen Antrag auf ALG2 gestellt.

    Zurzeit erhalte ich noch ALG1 bis zum 28.02.2021 und vorher habe ich mehrere Jahre gearbeitet.

    Eine Abfindung habe ich auch erhalten ca. 5000€.

    Nun möchte das Jobcenter Kontoauszüge ab dem 01.11.2020.

    Im November habe ich Bargeldeinzahlungen von 900€ und 700€ getätigt, wird das zum Problem?

    Des weiteren habe ich immer mal wieder gewinne aus Sportwetten und Casinos gehabt...im Schnitt 200-400€ pro Monat.

    Auch habe ich wegen der Zockerei etliche Abgänge an diese Anbieter, aktuell habe ich weniger als 500€ auf dem Konto.

    Wird das Jobcenter hier Probleme machen?

    Wollen die dann evtl. noch mehr Kontoauszüge haben?

    Oder erstmal einfach alles hin schicken und gucken was passiert?

    Habe das alles vorher nicht bedacht und mache mir nun meine Gedanken.

    Über Antworten oder Erfahrungen würde ich mich sehr freuen.

    Danke.

  • Es kann natürlich sein, dass du gefragt wirst, woher die Bargeldeinzahlungen kommen. Gewinne sind Einkommen, solltest du also ALG2 bewilligt bekommen und Gewinne erzielen, musst du das mitteilen. Grundsätzlich bleibt dir doch gar nichts anderes übrig als die Kontoauszüge erstmal einzureichen und abzuwarten, ob Nachfragen kommen, oder?

  • Hi, danke für die Antwort.

    Ja es bleibt mir wirklich nichts anderes übrig.

    Dachte jemand hätte hier vielleicht eine ähnliche Erfahrung gemacht und könnte mich "beruhigen".

    :)

  • Ergänzend:

    Sobald Leistungen vom Jobcenter bezogen werden, solltest Du Dir jedes Glücksspiel um Geld sparen.

    Die Rechtsprechung der Gerichte ist hier eindeutig: Gewinn ist Einkommen. Jeder einzelne Gewinn muss gemeldet werden. Nur die Einsätze, die zum Gewinn führen, dürfen gegengerechnet werden.

    Bedeutet im Regelfall: Ein Großteil der Einsätze kann nicht von den Gewinnen abgezogen werden. Falls man nicht unverzüglich meldet, entsteht ein Berg an Geldbußen wenn man sich nicht sogar strafbar macht.

    Fazit: Glücksspiel um Geld sollte man sich üblicherweise im SGB II-Bezug verkneifen, wenn man es nicht ohnehin aus dem eigenen Vermögen finanzieren möchte und es nur der Unterhaltung halber macht.

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