ALG II Antrag - Vermögen - Studienabbruch und Fragen

  • Hallo zusammen,

    ich bin in folgendender Situation:

    Seit drei Jahren bin ich in einem Zweitsudium, welches ich vorhabe abzubrechen und stattdessen eine Umschulung zu machen und zur Lebensfinanzierung Hartz4 zu beantragen. (mit dem ersten Studium habe ich keinerlei Jobaussichten)

    Zu Beginn meines ersten Studiums (2012) hatte ich von meinen Eltern Geld für die Zeit des Studiums bekommen.

    Da ich sparsam gelebt habe, ist davon noch etwa Geld für 1,5-2 Jahre übrig, dies war aber für das Studium gedacht.

    Da ich das Studium nun abbreche, würden meine Eltern mich nicht weiter unterstützen und das Geld zurückfordern.

    Dies würden sie mir nur wieder geben, falls ich zu einem späteren Zeitpunkt ein berufsbegleitendes Studium (welches fast immer einiges kostet) aufnehme. Was ich auch so vorhabe.

    Das Geld würde jetzt also (bis auf etwa 4000 Euro) auf das Konto meiner Eltern überwiesen werden.

    Wäre das für das Arbeitsamt/Jobcenter auf diese Weise plausibel/gültig?

    Wenn ich den Antrag etwa im April stelle, würde sie dann noch Kontoauszüge von Dezember 2020 einfordern? (ist der Standard die letzten 6 Monate?)

    Wäre echt dankbar für eure Einschätzung.

  • Da kann niemand in die Zukunft schauen, wie das Jobcenter das beurteilt. Kommt auf den Nachweis an, dass, es, a) nicht dein Vermögen war oder b) keine Schenkung deiner Eltern, sondern nur ein Darlehen. 6 Monate Kontoauszüge sind allerdings normal.

    Eine Umschulung gibt es übrigens nicht auf Abruf. Im SGB II interessiert es niemanden, ob du meinst, mit dem ersten Abschluss keine Arbeit zu finden, denn da ist jede Arbeit zumutbar. Kellern, reinigen, Hilfskraft am Fließband etc.

  • Okay, danke schon einmal für die Antwort.

    Wie kann man das nachweisen, dass es eine oder eben keine Schenkung war?

    (war es im Grunde. dennoch kann es ja eine zweckgebundene Vereinbarung dazu zwischen mir und meinen Eltern gegeben haben)

    Ein Darlehen war es ja nicht, ich durfte den Betrag ja verwenden und muss den nicht zurückzahlen, aber eben für einen bestimmten Zweck (Studium).

    Ich habe im ersten Studium Freie Kunst studiert, damit kann man de facto nichts mit auf dem Arbeitsmarkt machen. Würde mich auch erst um die Umschulung kümmern, und dann etwas später um Hartz4, wenn das geht.

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