ALG II Bezug - Bedarfsgemeinschaft mit zwei Untermietverträgen und Fragen

  • Guten Tag zusammen,

    ich bin Mieter einer ganz normalen 2,5 Zimmer Wohnung.

    Vor einigen Jahren habe ich 2 Damen die in Not waren bei mir aufgenommen.

    Eine Mitte 30 und die Tochter damals noch Minderjährig.

    1 Zimmer Untervermietet damit sie einen Wohnsitz haben und Wohnen auch hier.

    Die junge Dame ist mittlerweile Volljährig und geht nun ihrer ersten Arbeit nach. Verdient etwa 700 Euro Netto und möchte ihren Führerschein davon bezahlen.

    Nun stresst das Arbeitsamt und ich möchte denen gerne irgendwie helfen.

    Ich kenne mich mit dem ganzen leider nicht aus und habe nun nur erzählt bekommen das ALGII gekürzt wird wenn eine der beiden Arbeitet.

    700 Euro sind nun mal nicht die Welt. Wenn sie davon nun die hälfte ihrer Mutter abgeben soll, braucht sie auch gar nicht zu arbeiten und das trägt auch nicht dazu bei im Leben fleißig zu sein.

    Mein Gedanke war nun, was passiert wenn ich der jungen Dame auch einen Untermietvertrag für das halbe Zimmer gebe? Also eine Wohnung aber 2 Untermietverträge. An beide ein Zimmer.

    Ist es dann immer noch eine Bedarfsgemeinschaft?

    Ich bin übrigens sehr von diesem System enttäuscht das man junge Menschen so im Stich lässt und anstatt zu helfen auch noch versucht Steine in den Weg zu legen.

    Jemand eine Idee?

    MfG

  • Die 700 Euro sind kein Taschengeld. Die junge Dame muss davon jetzt ihren Mietanteil und Lebensunterhalt selbst bestreiten. Natürlich bekommt die Mutter dadurch weniger Geld, sie hat bisher auch für die Tochter mit ALG2 bekommen und das fällt jetzt weg. Daran ändert auch ein neuer "Untermietvertrag" nichts, denn das ist dasselbe: die Tochter muss ihre Miete und ihren Lebensunterhalt selbst bezahlen. Die Mutter, die bisher für 2 Personen ALG2 erhalten hat, bekommt nur noch für sich selbst.

    Was an dem System, dass die 2 Personen über lange Zeit versorgt hat, enttäuschend sein soll, entgeht mir. Wenn jemand meint, dass Steine in den Weg gelegt werden, weil 700 Euro eigenes Einkommen als Taschengeld zu verbleiben haben, dann hat diese Person das Solidarprinzip offenbar nicht verstanden.

    Würde das Mädchen allein wohnen, müsste sie nicht von ihren 700 Euro Miete, Lebensmittel und Co. bezahlen? Oder wie?

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