Mehrbedarf - Umzug - Schwerbehinderung - ALG II und Fragen

  • Hallo,

    ich möchte gerne umziehen, da ich einen geistig behinderten Bruder habe der in Holland in einem Heim lebt.

    Ich bin für ihn die gerichtliche Betreuerin.

    Hier von aus ist dieses eine zu weite Entfernung, ihn regelmäßig zu besuchen, und auch mich zu kümmern in vollem maß, was für mein Bruder sehr wichtig ist.

    Dieses schaffe ich gesundheitlich nicht mehr - habe einen Ausweis mit 50 % GdB.

    Das Heim hat extra eine Stellungnahme für das JC geschrieben und begründet wie wichtig es ist, wenn ich näher an die Grenzregion zu den Niederlanden wohnen würde.

    Mein Sachbearbeiter vom JC hat mir heute am Telefon gesagt, dass ich deswegen keinen Umzug genehmigt bekomme - nur mit einer Arbeitsstelle.

    Ich bin 56 und gesundheitlich eingeschränkt.

    Würde ich mit einem ärztlichen Attest den Umzug bekommen.

    Was kann ich machen? Zum Anwalt? Beratungsstelle?

  • Hallo,

    Kann ich Sonderbedarf beantragen um meinen geistig behinderten Bruder in Holland besuchen zu können?

    Bin seine gerichtliche Betreuerin in allen Belangen, und müsste alle 2 Monate bürokratisches für ihn übernehmen und erledigen. Steht mir Sonderbedarf zu? Selber habe ich einen Schwerbehindertengrad von 50% und beziehe ich Hartz4 . Freue mich über Antworten hier zu.

    Titel-Korrektur und Beitrag in dieses Thema verschoben.

    Thema bitte weiterführen!

  • Nein, dafür gibt es im SGB II keine Rechtsgrundlage. Und die Kosten der Betreuung würde in Deutschland ja das Amtsgericht erstatten, wahrscheinlich gibt es sowas auch in Holland von dem Gericht, das dich als Betreuer eingesetzt hat.

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