Berechnung ALG II - Einkommen Anrechnung und Fragen

  • Schönen guten Tag,

    nach erfolgloser Suche bei Google versuche ich mal, hier evtl. eine Antwort zu finden.

    Verstehe ich das richtig, dass der eine Euro/Std. bei einem Ein-Euro-Job nicht als Einkommen zählt und folglich nicht angerechnet werden kann?


    Ich beziehe den normalen ALG2-Regelsatz (ca. 420 Euro) und habe einen Minijob mit ca. 60 Euro im Monat (also nicht im Anrechnungsbereich).

    Wie verhält sich das ganze, wenn ich jetzt noch zusätzlich einen Ein-Euro-Job anfange?


    Da der eine Euro pro Std. lt. Jobcenter ja eine Mehraufwandsentschädigung und kein Lohn ist und dieser anrechnungsfrei ist, stimmt dann meine Rechnung, dass ich

    monatlich 420 Eu. (ALG2) + 60 Eu. (Mini-Job) + 100 Eu. (Ein-Euro-Job) ohne Abzug hätte?

    Wäre nett, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.


    MfG

  • Hi,

    danke für deine Antwort.

    Der Euro-Job wäre 25h/Woche, also genau 100 Eu./Monat.

    Korrigiere mich bitte, falls ich falsch liege, aber auch bei 120.- Euro aus dem Euro-Job wäre der Betrag anrechnungsfrei.

    Sorgen macht mir nur der Mini-Job. Denn wenn mir das Jobcenter die 100.- Euro als Einkommen einstufen würde, dürfte ich ja von den 60.- Euro vom Minijob nur 20% behalten - also nichts.

    Den Euro-Job mache ich freiwillig, dass ich wieder fit werde für den ersten Arbeitsmarkt. Der Minijob ist ausschliesslich am Wochenende, weswegen ich ihn gerne behalten würde.

    Deswegen die Frage, ob das Jobcenter mir das irgendwie doch verwursteln kann/anrechnen. Bin da anscheinend ein Sonderfall...

    Den Euro-Job könnte ich nächsten Montag anfangen. Bei meinem zuständigen Jobcenter bekomme ich aufgrund Corona im Moment keinen Termin und meine Sachbearbeiterin ruft mich nicht zurück.

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