30 Prozent Sanktion und Eigenverdienst

  • Hallo,

    ich hätte da eine Frage und hoffe jemand kann mir weiterhelfen.

    Ich habe einen Eigenverdienst (aus selbstständigen Tätigkeiten) von ca. 300-400 Euro im Monat, welchen ich auch jedes halbe Jahr genau Nachweiße. Ich krieg einen gewissen Freibetrag angerechnet und der Rest wird von meinem Bedarf abgezogen. Deswegen zahlt mir das AA im Monat um die 100-200 (je nachdem halt wie es mit dem eigenen Gewinn aussieht). D.h. sie müssen mir eh mehr als 50% weniger zahlen, da ich den Rest durch kleine Nebenjobs selbst verdiene.

    Was ist nun wenn ich eine 30% Strafsanktion bekomme, werden die dann vom restlichen Betrag (den 100-200) abgezogen. Oder rechnen diese von dem maximal-Betrag oder wie, ich finde dazu nichts.

    Im Endeffekt müssen sie mir eh schon mehr als 50% weniger zahlen durch meine Eigenbemühungen, betrifft mich dann solch eine Sanktion gar nicht, weil ich schon weniger bekomme??

    Hoffe jemand kennt sich aus :)

    Danke schonmal im Voraus!

    Grüße

    Löwi

  • Wenn dein normaler Bedarf 432 Euro sind (normaler Regelsatz), dann ist er mit einer Sanktion von 30% (129,60 Euro) nur noch 302,40 Euro. Verdienst du dann 200 Euro (bereinigt), bekommst du nur noch 102,40 Euro anstelle von 232 Euro ohne Sanktion.

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