ALG II - Einkommen Anrechnung von Cashback bei Stromanbieterwechsel

  • Hallo zusammen,


    ich möchte meinen DSL Vertrag wechseln und wenn ich von Anbieter A zu Anbieter B wechseln würde,

    dann erhalte ich ca. 8 Wochen nach Vertragsabschluss und wenn der Vertrag Ordnungsgemäß läuft, bei DSL z.B. 300€ Cashback

    und für einen Stromanbieterwechsel ca. 220€ Cashback, das würde das Jobcenter als Einkommen anrechnen ??


    Ein ähnliches Urteil zu Handyverträgen!

    Az. L 6 AS 828/12

    Urteil: Kein Vermögenszuwachs aufgrund der hohen Zahlungsverpflichtung


    Beispiel DSL:

    DSL Kosten für 2 Jahre

    24 Monate x 49,95€ = 1198,80€ - 300€ Cashback = 898,80€

    Ich habe aber KEINEN Vermögenszuwachs, aufgrund der hohen Zahlungsverpflichtung!


    Gruß Marco

  • Da es dazu bisher keine höchstrichterliche Entscheidung gibt, musst du dir im Fall der Fälle dein Urteil selbst erstreiten. Genausogut kann man nämlich auch sagen, es ist Einkommen, da die 220 Euro keine ausdrückliche Zweckbestimmung haben und daher frei für den Lebensunterhalt zur Verfügung stehen.

  • Nochmal: dazu gibt es keine höchstrichterliche Rechtsprechung. Das SG Dortmund sieht es z. B. nicht wie du:

    Bei dem Sofortbonus handelt es sich um Einkommen i. S. d. § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II. Nach § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II handelt es sich bei Einkommen um Einnahmen in Geld. Das gilt lediglich nicht für solche Einnahmen, die aufgrund einer Spezialvorschrift nicht als Einkommen zu behandeln sind. Der Sofortbonus stellt eine Einnahme in Geld dar. Er ist nicht aufgrund einer Spezialvorschrift von der Berücksichtigung als Einkommen ausgenommen. Insbesondere ist keiner der Ausnahmetatbestände des § 11a SGB II oder des § 1 der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung (Alg II-V) einschlägig.

    Du kannst gern deine Meinung dazu äußern, aber unterlasse es, so zu tun, als wäre das glasklar geregelt. Ist es eben nicht!

  • Hallo, 100€ im Monat sind anrechnungsfrei, nur durch Arbeit? oder auch bei Cashback

    oder habe ich nur 30€ frei bei Cashback (Versicherungspauschale)?

    kenne mich leider noch nicht aus!

    Gruß

    habe einen Anbieter gefunden der Monatlich 12€ auf mein Konto überweisen würde (DSL Cashback) , ist das noch frei?? (unter 30€ Grenze)

  • Um es abzuschließen. Heute hat das BSG entschieden, dass solche Bonuszahlungen sehr wohl Einkommen darstellen:

    Die Revision des Klägers hatte keinen Erfolg. Mit dem ihm zugeflossenen Sofortbonus hat er Einkommen erzielt, das zu berücksichtigen war. Denn diesen Bonus erhielt er als eine einmalige Wechselprämie unabhängig vom Stromverbrauch gleich zu Beginn der Vertragslaufzeit. Zudem war er in der Verwendung nicht gebunden.

  • Es waren 2 Personen in der BG. 242 Euro Bonus : 2 Personen = 121 Euro pro Person. Bei beiden jeweils 30 Euro Versicherungspauschale weg, sind 91 Euro pro Person Rückforderung. Vielleicht hat die Frau nicht geklagt oder (was wahrscheinlicher ist), man hat die Klage/Berufung der Frau ruhend gestellt und nur eine Klage zum BSG hochgetrieben. Es ist ja auch eine Kostenfrage (Rechtsanwaltskosten).

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