Einwilligung zur telefonischen Kontaktaufnahme

  • Hallo an alle :)

    vor einigen Tagen habe ich dieses Schreiben von meiner Sachbearbeiterin erhalten: "Im Zusammenhang mit der Datenschutz-Grundverordnung benötige ich Ihre schriftliche verfasste Einwilligungserklärung mit dem Ihnalt, dass ich Sie telefonisch kontaktieren darf. Gern können Sie in der Erklärung auch festhalten, ob auch die MitarbeiterInnen der Leistungsabteilung (in Anliegen Ihre Geldleistungen betreffend) sowie des Service-Centers (im Rahmen der vom Jobcenter *Stadt* *Bezirk* in Auftrag gegebene Telefonie-Dienstleistungen)Sie unter der von Ihnen angegebenen Handy-Nr. 0XXXXXXXXXXX anrufen dürfen."

    Die (vielleicht dumme) Frage ist: darf ich keine Einwilligung geben? Ich möchte lieber keine Anrufe von JC erhalten.

    Danke im Voraus :saint:

  • Hallo,

    wenn du keine Einwilligung gibst, darf das Jobcenter dich auch nicht anrufen. Aber oftmals ist der telefonische Weg der kürzere und schnellere.

    Ich würde an deiner Stelle vermutlich einwilligen, denn es kann nur zu deinem Vorteil sein und allzu oft werden die garantiert nicht anrufen. Wenn geht es vielleicht um fehlende Dokumente oder Rückfragen bzgl. einer Lohnabrechnung etc. .

  • Aber oftmals ist der telefonische Weg der kürzere und schnellere.

    Es ist auf jeden Fall der schnellere aber eigentlich bevorzuge ich die schriftliche Kommunikation. Zudem habe ich in meiner Wohnung schlechten Empfang und leztlich verliert mein Handy häufig das Netz.

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