ALG II Antrag - Sanktion und Fragen

  • Hallo,

    ich bin freiberuflicher Musiker und mit bei KSK Versichert, derzeit beziehe ich noch kein ALG2.
    Die aktuelle Lage sieht aber weniger gut aus, daher informiere ich mir gerne über meine aktuellen Möglichkeiten.

    Wie ist der aktuelle Stand mit den Thema Sanktionen ?

    Ich habe schon im Netz gesucht, aber irgendwie keine 100 % klare Antwort gefunden. (Härtefälle etc...)

    Gibt es noch 100 % Sanktionen ? oder / und kompletter Verlust von Alg 2 (Ausschluß)

    Darf die Krankenkasse auch Sanktioniert (nicht mehr bezahlt vom Amt) werden wenn ich z.B.: Job Angebote und / oder Maßnahmen ablehne (zB.: Workshop wie schreibe ich eine Bewerbung etc...)

    Musikalische Grüße

    Hermann Hom

  • Danke fuer die Antwort und das Material.
    Ich schaue es duch und hoffendlich enthält es die Antworten auf meiune Fragen.

    Gruß

  • Hallo,

    ich habe jetzt in den Dokumenten die entsprechenden Abschnitte durchgearbeitet.

    • 30% Maximale Sanktion
    • 10%ig Sanktionen (Meldepflicht) können gestaffelt werden, jedoch bis zum Maximum von 30%
    • Unklar ist noch, ob eine derartige weitere Sanktion im Anschluss an die bereits verhängte
      Sanktion erhoben werden darf. Damit würde der Sanktionszeitraum verlängert
    • außergewöhnliche Härte ist nicht definiert

    Diese Infomation war mir allerding schon bekannt.
    Über das Streichen der Krankenkasse und völligen Ausschluss bei mehrmaligen Sanktionen habe ich nichts gefunden.

    Vielen Dank

    Gruß

  • Hallo!

    Vorschlag, zunächst einen ALG II Antrag stellen und sich mit diesen Voraussetzungen

    zu beschäftigen. Es ist nicht nachvollziehbar, warum man sich ohne Probleme mit

    Sanktionen beschäftigt. Durch Information und Wahrnehmen aller Pflichten können

    Sanktionen vermieden werden und werden kein Thema.

    Gruß

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