Vermittlungsvorschlag (Rechtsfolgebelehrung) während Corona

  • Hallo.

    Ich beziehe seit kurzem Alg2. Ich bewerbe mich relativ viel aber eine Stelle lässt leider noch auf sich warten.

    Während Corona ist leider auch nicht viel ausgeschrieben aber langsam nimmt das wieder Fahr auf.

    Jetzt habe ich einen Vermittlungsvorschlag vom Jobcenter bekommen. Natürlich Zeitarbeit X/

    Ich will nicht für eine Zeitarbeitsfirma arbeiten aber mir bleibt wohl nicht anderes übrig (Rechtsfolgenbelehrung).

    Es besteht keine Eingliederungsvereinbarung.

    Jetzt zu meiner Frage:

    Falls ich zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werde, diese finden wohl in der Regel in einem Ort statt, der gute 30 KM entfernt ist, muss ich dort auch während der

    Corona Zeit hin?

    Ich bin mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs und habe ein bisschen Schiss mich in die Straßenbahn, den Zug und dann in einen Bus zu setzten.

    Kennt sich jemand aus wie das momentan geregelt ist und wo ich mich da erkundigen kann?

    Einmal editiert, zuletzt von Rainer84 (24. Mai 2020 um 11:27)

  • Hallo,

    natürlich muss man sich auch während der Corona Zeit um Arbeit bemühen. Wenn man ein Vorstellungsgespräch hat, sollte man dieses auch wahrnehmen. Auch können Vorstellungsgespräche ja per Skype durchgeführt werden. Falls man Vorstellungsgespräche nicht wahrnimmt, könnte dies Konsequenzen haben.

    Erkundigen bzgl. der aktuellen Situation kannst du dich im Jobcenter, da es bundesweit andere Regelungen gibt.

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