Fortzahlung Krankengeld nach Auslaufen des Arbeitsvertrags?

  • Hallo zusammen.

    Ich habe die Suchfunktion bereits für mein Thema bedient, bin jedoch nicht fündig geworden.

    Ich habe bisher etwas weniger als eineinhalb Jahre auf 30-Stunden-Basis gearbeitet.

    Nun bin ich im März 2020 arbeitsunfähig geworden.

    Seit Mitte April erhalte ich daher Krankengeld.

    Mein Arbeitsvertrag läuft jedoch im September diesen Jahres aus.

    Sollte ich dann immer noch arbeitsunfähig sein, erhalte ich ab diesem Zeitpunkt weiter Krankengeld oder ALGI oder ALGII?

    Vielen Dank für Eure Hilfe!

    DDD

  • Hallo,

    du würdest weiterhin Krankengeld und evtl. aufstockend ALG II erhalten. ALG I kannst du nicht beantragen, wenn du krankgeschrieben bist.

  • Hallo,

    du würdest weiterhin Krankengeld und evtl. aufstockend ALG II erhalten. ALG I kannst du nicht beantragen, wenn du krankgeschrieben bist.

    Danke für die Antwort!

    Leider erst jetzt gesehen.

    In welchem Fall müsste ich mit ALG II aufstocken? Ist das so zu verstehen, dass das Krankengeld weniger wird, sobald der Arbeitsvertrag endet, und ich dann automatisch aufstocken muss oder gäbe es eventuell noch einen anderen Weg?

  • Hallo,

    aufstocken muss man dann, wenn das Geld für den Lebensunterhalt nicht ausreicht. Wenn du also beispielsweise Single bist und nur 200,00 € Krankengeld erhälst, würdest du wohl kaum davon leben können. Aber dann könntest du jetzt bereits Antrag stellen.

    Das Krankengeld wird nicht weniger, sondern ist gleichbleibend.

  • Hallo,

    aufstocken muss man dann, wenn das Geld für den Lebensunterhalt nicht ausreicht. Wenn du also beispielsweise Single bist und nur 200,00 € Krankengeld erhälst, würdest du wohl kaum davon leben können. Aber dann könntest du jetzt bereits Antrag stellen.

    Das Krankengeld wird nicht weniger, sondern ist gleichbleibend.

    Super.

    Vielen, vielen Dank!

    Meine Kosten sind sehr niedrig, daher reicht das Geld aus. Auch wenn es natürlich schon etwas weniger ist als mein volles Gehalt.

    Danke nochmal!

    Das hat mir echt weitergeholfen!

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