ALG II Aufstockung - Unterhalt und Fragen

  • Hallo,

    Ich hoffe jemand von euch kann mir helfen und etwas Klarheit verschaffen..

    Ich beginne mit einem Beispiel :

    Ich verdiene 1200 Euro Netto und muss titulierten Unterhalt in Höhe von 300 Euro zahlen.

    Bleibe mir also 900€

    Mein gesamt bedarf vom Jobcenter Beträgt aber 930,

    wenn ich jetzt aber Alg2 aufstockend beantrage, wird er dann aufgestockt inklusive meines Freibetrages?

    Also eigentlicher bedarf 930 + 300 Freibetrag Aufstockung auf 1230 wegen des freibetrages oder wird nur auf den mindest selbstbehalt aufgestockt oder nur auf 930 und ich gehe umsonst arbeiten?

    Bin völlig verwirrt!

  • Kleines Update ich habe:

    Mein Bedarf beim Amt liegt bei 932€

    500€ Warmmiete

    432€ Regelsatz

    1200 Netto Lohn

    Zahle 300 Unterhalt

    --—--------900€

    Da ich ja jetzt nach der Zahlung des Unterhalts, nurnoch 900€ habe,

    Würde mir das Amt 330 € zahlen? So das ich 1230€ hätte, als wäre ich aufstocker?

    Wäre ich aufstocker ohne Unterhalt hätte ich ja auch 1230€ wegen des Freibetrages..

    Also das quasi so gesehen das Amt die Zahlung des Unterhalts übernimmt?

    Lg

  • Nein,

    als ALG II Empfänger kannst du keinen Unterhalt leisten. Deine Ex Frau müsste Antrag auf Unterhaltsvorschuss stellen.

  • Du kannst als ALG II Empfänger aber keinen Unterhalt leisten, da kann auch nichts eingeklagt etc. werden.

    Um es deutlich und vielleicht auch verständlicher auszudrücken. Würden Unterhaltszahlungen berücksichtigt werden, würde man die Unterhaltsverpflichtungen einer einzelnen Person auf alle Steuerzahler umwälzen. Wenn ein Unterhaltspflichtiger keine Unterhaltszahlungen mehr leisten kann, muss der Part der Unterhalt erhält, Unterhaltsvorschuss beantragen.

  • Hallo!

    Warum kann man dann im Antrag den zu zahlenden Unterhalt angeben und soll den Titel mitsenden?

    Das Jobcenter will prüfen, ob du leistungsfähig bist. Dazu benötigt es diese

    Unterlagen. Siehe auch @bass386 :

    Wenn ein Unterhaltspflichtiger keine Unterhaltszahlungen mehr leisten kann, muss der Part der Unterhalt erhält, Unterhaltsvorschuss beantragen.

    Hier auch eine Information:

    Wenn du nur 1.200 Euro netto hast, kannst du keine 300 Euro Unterhalt zahlen,

    ohne bedürftig zu werden. Also muss das geändert werden, auch wenn ein

    Unterhaltstittel vorhanden ist.

    Gruß

  • Okai verstehe, würde ich aber mehr verdienen z. B. In einer Bedarfsgemeinschaft als alleinverdiener, würde man mir den Unterhalt vom netto anrechnen richtig? Zb. 1500€ netto, Bedarfsgemeinschaft Bedarf 1600€

    Lg


    Und..

    Wenn ich 1200€ verdiene müsste ich noch 20€ Unterhalt zahlen, stockt mir das Amt bis auf 1230 das Geld auf? Bei einem Bedarf von 930€

  • Okai,

    Also wenn ich 1200€ Netto verdiene davon laut Düsseldorfer Tabelle 20 euro unterhalt zahlen müsste,

    Mein eigentlicher Bedarf aber 930 € beträgt und ich mit dem Freibetrag aus dem Einkommen ja 1230 hätte, stockt das Amt den Rest auf von 1180€ auf 1230€?

  • Nein, auch in dem Beispiel würde deine Unterhaltspflicht auf alle anderen Steuerzahler umgewälzt werden.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!