ALG II Kosten der Unterkunft - Dauergast Freund und Fragen

  • Hallo bin Sanny nun zu meinem Problem haben einen neuen Freund der bei mit 3 bis 4 Mal die Woche übernachtet aufgrund meiner super Nachbarschaft würde dieses meinem Vermieter mitgeteilt der dieses auf der nächsten Nebenkostenabrechnung vermerken will. Mein Freund will diesen Betrag bezahlen damit nicht Streit im Haus entsteht. Jetzt zur meiner eigentlichen Frage muss ja die Nebenkosten beim Arbeitsamt einreichen können die mir deshalb Leistungen kürzen

  • Hallo!

    übernachtet aufgrund meiner super Nachbarschaft würde dieses meinem Vermieter mitgeteilt der dieses auf der nächsten Nebenkostenabrechnung vermerken will

    Das hättest du dem Vermieter selbst mitteilen müssen, dass du jemanden in deine Wohnung

    aufnimmst. Völlig verständlich, dass die Nachbar sich an den Vermieter gewandt haben. Die

    Nebenkosten erhöhen sich entsprechend für zwei Personen.

    Jetzt zur meiner eigentlichen Frage muss ja die Nebenkosten beim Arbeitsamt einreichen können die mir deshalb Leistungen kürzen

    Dem Jobcenter ist zeitnah mitzuteilen, dass du mit einem Freund zusammenlebst. Denn die

    Kosten der Unterkunft halbieren sich dadurch und dein Freund musst die Hälfte der Miete

    samt Nebenkosten tragen. Machst du das nicht, jemand könnte es dem Jobcenter melden,

    kann das große Probleme für dich geben. Also Jobcenter Veränderungsmitteilung schicken.

    Gruß

  • Ja okay aber er lebt doch gar nicht hier. Er hat doch seine eigene Wohnung wie machen das den anderen Paare dann? Außerdem sind wir ja auch bei ihm

  • Hallo!

    Du hast offensichtlich :-schild "sehr aufmerksame Nachbarn".

    einen neuen Freund der bei mit 3 bis 4 Mal die Woche übernachtet

    Vier Tage von sieben Tagen, das geht erfahrungsgemäß bei solchen Nachbarn nicht gut

    und du hast irgendwann den Aussendienst vom Jobcenter für eine Prüfung, ob du alleine

    lebst, auf der Matte stehen. Bespreche das mit deinem Freund.

    wie machen das den anderen Paare dann?

    Nur mit ALG II ist das ein Problem und :-schild bei solch "aufmerksamen Nachbarn". Du kommst

    gegenüber dem Jobcenter auch spätestens nächstes Jahr bei der Nebenkostenabrechnung in

    Erklärungsnot, wenn da plötzlich für zwei Personen Nebenkosten abgerechnet werden. Denn die

    musst du ja einreichen. Denk darüber nach und entscheiden musst du selbst.

    Gruß

  • Danke für die Antworten hab mich jetzt mit meinem Freund ausgetauscht er ist voll berufstätig und wir würden in absehbarer Zukunft zusammen was muss ich da alles genau beachten? Er ist voll Berufstätig fallen dann sofort alle Leistungen weg oder gibt's eine Übergangs Frist? Muss ich erst mit meinem Vermieter sprechen oder mit dem Jobcenter? Wie schaut es dann zum Beispiel mit meiner Krankenversicherung aus dann? Vielen Dank im vorraus falls mir einer helfen könnte

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