ALG II Selbständigkeit - Einkommen Anrechnung und Fragen

  • Hallo liebe Community, sicherlich war meine Frage schonmal Thema hier. Ich habe am 1.Dezember 2019 als Selbständiger ALG2 bewilligt bekommen, weil bei mir die Aufträge total weggebrochen waren. Der Zustand hat sich auch bis in den Februar so gehalten, aber dann habe ich glücklicherweise im März 3 Aufträge gleichzeitig an Land ziehen können. Von diesen ist mir das erste Geld im März zugeflossen, und dann noch welches im April. Der Bewilligungszeitraum endet am 31.Mai.

    Ich habe also vor ein paar Tagen - zuerst glücklich und erleichtert - einen Verzicht auf weitere Leistungen schriftlich erklärt, nachdem ich das erste Honorar auf dem Konto hatte, da ich sparsam selbst ohne weitere Aufträge ein halbes Jahr von diesen drei Aufträgen allein leben könnte dank günstiger Miete etc.

    Ich habe daraufhin - das wissen sicher alle außer mir - einen Brief vom JC bekommen in dem mir erklärt wird, dass der Bewilligungszeitraum dennoch weiterläuft und auch trotz Einstellung weiterer Zahlungen durch das JC nicht einfach "gestoppt" wird, sondern - wenn ich es auch durchs Lesen ähnlicher Beiträge hier richtig verstanden habe - alle vergangenen (und womöglich sogar noch zukünftigen) Einkünfte nachträglich gegen die erhaltenen ALG2 Leistungen aufgerechnet werden. Kurzum gesagt bin ich extrem verwirrt und existentiell verunsichert, da ich es nun so verstehe, als ob das JC jegliche Einkünften innerhalb dieses 6-monatigen Bewilligungszeitraums im Nachhinein "verrechnet" und quasi dann auf Nachzahlungen besteht.

    Nun meine Frage:
    Ich habe im Dezember, Januar und Februar nichts verdient, dafür aber Honorar erhalten im März und nun bald auch im April. Ende März habe ich den Verzicht schriftlich erklärt, allerdings sind scheinbar aufgrund der Langsamkeit beim JC/der Post noch für April Leistungen an mich ausgezahlt worden. Das JC hat mir aber meinen Verzicht für den Monat Mai bestätigt, der Bewilligungszeitraum läuft allerdings dennoch erst am 31.Mai aus.

    Muss ich nun also wirklich von Geld, was mir im März oder April (oder gar Mai) zufließt, die vollständigen Bezüge für die Monate Dezember, Januar und Februar (minus €100,- Selbstbehalt und diesen Kleinkram aus der EKS) in Gänze zurückzahlen? :-o Das leuchtet mir lediglich aus Sicht eines Kreditinstituts ein, aber nicht im Sinne einer "Grundsicherung". Denn so war diese in den vergangenen Monaten ohne Einkünfte ja dann nichts als ein Kredit, wenn ich alles im Nachhinein zurückzahlen muss (minus diese paar absetzbaren EKS-Posten halt). Dann müsste ich ja quasi selbst auf 5 Monate rückwirkend 5x €850,- zurückzahlen, wenn ich im allerletzten Monat glücklicherweise einen Auftrag für, sagen wir, €4000,- an Land ziehe? Aber damit wäre dann dieses Geld ja komplett weg - was bei mir momentan genauso der Fall sein wird, wenn ich alle 5 Monate nachzahlen muss.

    Und dann müsste ich ja weiterhin ALG2 beziehen, da ich ja dann von diesen €4000,- Honorar nun gar nichts mehr hätte, von denen ich ein paar Monate ohne ALG2 Bezug bestreiten könnte.

    Ich wäre wirklich mega dankbar, wenn mir das jemand nochmal bestätigen könnte / etwas Licht in das Dunkel bringen könnte. Ist ALG2 in Teilselbständigkeit tatsächlich nur eine Art "Kredit"? :(
    Bleibt gesund!

  • Hallo!

    Willkommen im Forum!

    Ich habe im Dezember, Januar und Februar nichts verdient,

    Aber ALG II Leistungen vom Jobcenter erhalten.

    Muss ich nun also wirklich von Geld, was mir im März oder April (oder gar Mai) zufließt, die vollständigen Bezüge für die Monate Dezember, Januar und Februar (minus €100,- Selbstbehalt und diesen Kleinkram aus der EKS) in Gänze zurückzahlen? :-o

    Hier scheinen grundlegende Informationen zur ALG II Selbstständigkeit zu fehlen. Dieses Defizit solltest du im eigenen Interesse umgehend beseitigen, damit du keinen Ärger mit dem Jobcenter bekommst. Bitte Alles

    sorgfältig lesen!

    LeitfadenSelbständigkeit und Arbeitslosengeld II

    Anlage EKS zur vorläufigen oder abschließenden Erklärung zum Einkommen

    Anlage HS Hinweise für SelbständigeHinweise der Bundesagentur für Arbeit zur vorläufigen und abschließenden Erklärung zum Einkommen

    Falls dir deine Pflichten bei ALG II Leistungsbezug nicht geläufig sein sollten hier auch ....

    Merkblatt Arbeitslosengeld II

    Gruß

  • Hallo Grace, Danke für Deine Reaktion. Ich kenne diese Anlage EKS gut, und habe diese sowohl vorläufig als auch abschließend in der Vergangenheit bereits ausgefüllt und eingereicht. Ich bin also kein absoluter ALG2 Neuling.

    Allerdings ist dieser Fall hier nun für mich etwas anders, da ich nicht "langfristig nur aufstocken" möchte, sondern gern den Leistungsbezug komplett verlassen, und das durch drei Honorare ermöglichen, die diesmal mehr Geld "in die Kasse gespült" haben als zuvor.

    Es macht nunmal einen Unterschied, ob man monatlich mal 300, 400 Euro verdient, oder einmal eine große Summe, von der man monatelang autark leben kann.

    Daher hätte ich nun gern gewusst - ohne dass mir die Anlage EKS oder HS zugeschickt wird, das hilft mir nämlich überhaupt nicht! - ob ich nach Ablauf des Bewilligungszeitraums und meines Einreichens der abschließenden Anlage EKS dann die Monate Dezember, Januar und Februar in Gänze (minus eben anteilige "Freibeträge" etc) zurückzahlen muss, also auch Mietzahlungen etc. Sprich, ob ALG2 für mich als Teilselbständigen letztlich wirklich wie ein Kredit ist, und es egal ist, in welchem Monat mir Einkommen zugeflossen ist, da dieses auch auf Monate angerechnet wird, die bereits 4 oder 5 Monate zurückliegen.

    Vielen Dank!

  • Hallo!

    Ich bin also kein absoluter ALG2 Neuling.

    Was man mit Recht anzweifeln kann, wenn man deine Fragen liest.


    ob ALG2 für mich als Teilselbständigen letztlich wirklich wie ein Kredit ist, und es egal ist, in welchem Monat mir Einkommen zugeflossen ist,

    ALG II ist eine Sozialleistung, kein Kredit, wird gezahlt, wenn der Verdienst nicht ausreicht.

    Lies die eingestellten Informationen von mir, unter Anderem den "Leitfaden für Selbstständige"

    Gruß

  • PS: Dass "ALG II kein Kredit ist" gemäß Definition, ist hierbei hinfällig und unnötig, das zu sagen. Ich habe klargemacht, dass ich das als Analogie verstehe.

    Wie gesagt, schade, dass Du mir nicht einfach stattdessen Antwort darüber gibst, ob ich definitiv mit einer größeren Honorarzahlung im April ALG II "Sozialleistungen" in Gänze (minus Freibeträgen) zurückzahlen muss.

    Ich habe Deinen "Leitfaden" durchgeschaut. Und er hilft mir nicht. Warum, habe ich erklärt. Meine Situation ist nicht die eines endlosen "Aufstockers". Die Beispiele im Leitfaden sind genau das - regelmäßige Beträge, die monatlich eingehen. Es gibt dort kein Beispiel von Selbständigen, die 4 Monate nichts verdienen, und dann zwei Monate höhere Beträge, die die ALG II Leistungen des gesamten Bewilligungszeitraums knapp übersteigen, und die dann - wenn ich es richtig verstehe, aber das beantwortest Du mir ja nicht - dann aber komplett durch Rückzahlungen wieder "aufgebraucht" werden müssten.

  • Hallo!

    Für eine Online-Schulung zur Selbsständigkeit fehlt mir die Zeit. Du hast alle Informationen

    von mir bekommen. Das Lesen der Selbigen kann ich dir nicht abnehmen. Wir machen

    hier bis Morgen eine Pause. Thema geschlossen!

    Gruß

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