Anlage EKS - Selbständigkeit - Neuberechnung im Bewlligungszeitram

  • Hallo,

    ich bin seit 6 Wochen selbständig und verkaufe bei Ebay. Das Jobcenter zahlt nur noch 279€ was viel zu wenig ist. Ich habe den Mitarbeiter gebeten den Bewilligungszeitraum neu zu kalkulieren weil ich unter anderem auch verhindert war, wie geplant einen Teil meiner Waren in China zu kaufen, durch die Pandemie dort. Ich habe die EKS davor sorglos unterschrieben weil ich es nicht mehr ausgehalten habe darauf zu warten, dass ich endlich loslegen kann.

    Der Mitarbeiter hat mir die Anlage EKS erneut zugeschickt und ich soll diese ausfüllen. Ich würde gerne dazu mehr Infos haben um mich möglichst passend aufzustellen.

    Derzeit mache ich schon Umsätze aber im Warenhandel ist es notwendig sich gerade am Anfang einen entsprechenden Warenbestand aufzubauen. ich kaufe alle Teile die ich verkaufe momentan bei meinem deutschen Lieferanten direkt nach, damit der Absatz nicht abreißt. Damit dauert es bis ich in die Gewinnzone komme bzw. ist die Frage wie ich mich unternehmerisch/buchhalterisch am besten verhalte.

    Wenn ich nur 279€/Monat bekomme, dann kann ich unmöglich wachsen weil ein nicht unerheblicher Teil meines Kapitals dann nicht mehr ins Geschäft einfließen kann.

    Bislang habe ich noch keine Buchhaltung gemacht in den vergangenen 6 Wochen, kann aber dem Jobcenter beweisen, dass es sich hier nicht um Luftschlösser handelt sondern Umsätze laufen.

    Danke.

  • Ja, natürlich mache ich Buchführung aber mein Buchhaltungsprogramm kostet 16€ brutto im Monat und bevor ich nicht klar weiss ob das Jobcenter mehr zahlt, weiss ich noch nicht ob ich es bestellen soll. Dann mache ich es lieber mit excell.

    Ich lese mich mal durch.

  • Hallo!

    ;) Nicht ernsthaft, oder? Manchmal sollte man doch Informationen erst sorgfältig lesen.

    Damit Ihr Jobcenter dies beurteilen kann, müssen Sie zunächst die Anlage EKS mit den von Ihnen erwarteten Ein- und Ausgaben ausfüllen und bei Ihrem Jobcenter abgeben. Auf dieser Grundlage wird über Ihren Antrag entschieden und Ihnen werden ggf. vorläufig Leistungen bewilligt. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes müssen Sie die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben angeben, damit die vorläufige Bewilligung überprüft und ggf. korrigiert werden kann. Auch hierfür verwenden Sie die Anlage EKS. Ist Ihr tatsächliches Einkommen (Gewinn) im Bewilligungszeitraum rückblickend höher gewe-sen, als Sie bei der Antragsstellung geschätzt haben, müssen Sie und die weiteren Personen Ihrer Bedarfsgemeinschaft, die Leistungen nach dem SGB II erhalten haben, die zu viel erhaltenen Leistungen nach Erhalt der abschließenden Entscheidung über den Leistungsanspruch erstatten. Hatten Sie geringere Einnahmen als erwartet, werden Ihnen und den weiteren Personen in Ihrer Bedarfsgemeinschaft die zusätzlich zustehenden Leistungen im Rahmen der abschließenden Entscheidung bewilligt und nachgezahl

    Das sollte dir als ALG II Selbstständiger eigentlich geläufig sein.

    Gruß

  • ja, aber in meinem Fall ist es so, dass der EKS neu berechnet werden muss innerhalb des Bewilligungszeitraumes, und scheinbar ist das Verhandlungssache mit dem Mitarbeiter oder wie? ich kann doch jetzt schon 4 Wochen Umsätze beweisen in welchem Maßstab gerechnet werden kann.

    Wo finde ich denn die Paragraphen die hier greifen?

  • Hallo!

    Dann hast du bei der EKS Fehler gemacht! Lies dich in Ruhe durch die Informationen

    und fülle die Anlage EKS erneut aus.


    Wo finde ich denn die Paragraphen die hier greifen?

     

    Was möchtest du für §? Die Anlage EKS ist ordnungsgemäß auszufüllen.

    Der Mitarbeiter hat mir die Anlage EKS erneut zugeschickt und ich soll diese ausfüllen.

    Der Mitarbeiter schickt nicht einfach so eine Anlage EKS. Welche Begründung stand in dem

    Schreiben? Kann es sein, dass du da irgendwas vergessen hast zu erwähnen.

    Ich habe die EKS davor sorglos unterschrieben weil ich es nicht mehr ausgehalten habe darauf zu warten, dass ich endlich loslegen kann.

    Was hast du da unterschrieben? Das ist die Frage, was du da für Angaben gemacht hast.

    Du hast dir hoffentlich für deine Unterlagen überall Kopien gemacht.?

    Gruß

  • Ich saß mit denen am Tisch und das war Verhandlungssache. ich hatte die EKS nach meinem Empfinden gestaltet mit Hilfe von der App EKS Ruckzuck. Das wurde nicht akzeptiert, nach dem 3.Termin habe ich resigniert und mehr oder weniger gesagt, dann füllt ihr es doch aus. Mir ist das schon klar wie wichtig das ist aber wenn ich was angebe was von vorne herein nicht akzeptiert wird dann gehts halt nicht.

    Mein Plan ist jetzt der dass ich die EKS nachträglich nochmal abgebe mit für mich besseren Werten und wenn das nicht akzeptiert wird, dann gehe ich zum Chef der Behörde.

    Was möchte ich für §? Ich würde gerne mal wissen wo meine Rechte aufgeführt sind. Im BGB? Ich kaufe mir zur Not die Gesetzesbücher.

  • Hallo!

    Ich saß mit denen am Tisch und das war Verhandlungssache. ich hatte die EKS nach meinem Empfinden gestaltet mit Hilfe von der App EKS Ruckzuck. Das wurde nicht akzeptiert, nach dem 3.Termin habe ich resigniert und mehr oder weniger gesagt, dann füllt ihr es doch aus.

    ;) Ist nicht dein Ernst, aber scheint tatsächlich so. :rolleyes: Vertiefe dich in die eingestellten Informationen

    und fülle die Anlage EKS richtig aus. Bei Einzelfragen kannst du gerne nachfragen.


    Mein Plan ist jetzt der dass ich die EKS nachträglich nochmal abgebe mit für mich besseren Werten und wenn das nicht akzeptiert wird, dann gehe ich zum Chef der Behörde.

    Der Chef kann dir auch nicht helfen, wenn du Fehler in der Anlage EKS machst.

    Erneut die Informationen und mein Rat, arbeite dich da durch:

    Leitfaden Selbständigkeit und Arbeitslosengeld II

    Dazu dann auch dies:

    Anlage EKS

    Hinweise für Selbständige - Ausfüllhilfe Anlage EKS

    Gruß

  • was gibt es denn bei einer Prognose bitte "richtig" auszufüllen? Was mache ich denn wenn die EKS nicht akzeptiert wird?


    Danke wollte ich noch sagen!

    Aber nochmal wo sind in dem Fall meine Rechte aufgeführt? Das würde mich interessieren.


    Diese Leitfäden sind doch von den Behörden selbst ausgegeben. ich will die Gesetzestexte nach denen die arbeiten müssen und wo meine Rechte und Pflichten stehen.

  • Hallo!

    Diese Leitfäden sind doch von den Behörden selbst ausgegeben. ich will die Gesetzestexte nach denen die arbeiten müssen und wo meine Rechte und Pflichten stehen.

    Nein! Harald-Thome von Tacheles-Sozialhilfe.de hat den Leitfaden von

    ASG - Arbeits- und Sozialberatungs- Gesellschaft e.V. Leitfaden - Selbständigkeit und Arbeitslosengeld II

    publiziert. Dort ist Alles beschrieben, was du wissen muss.

    Aber nochmal wo sind in dem Fall meine Rechte aufgeführt?

    Zu den Rechten gehören auch Pflichten! Nicht überlesen Kapitel 3 und 8.

    Kapitel 1 Fördern und Fordern (§§ 1 - 6d)
    Kapitel 2 Anspruchsvoraussetzungen (§§ 7 - 13)
    Kapitel 3 Leistungen (§§ 14 - 35)
    Kapitel 4 Gemeinsame Vorschriften für Leistungen (§§ 36 - 45)
    Kapitel 5 Finanzierung und Aufsicht (§§ 46 - 49)
    Kapitel 6 Datenverarbeitung und datenschutzrechtliche Verantwortung (§§ 50 - 52a)
    Kapitel 7 Statistik und Forschung (§§ 53 - 55)
    Kapitel 8 Mitwirkungspflichten (§§ 56 - 62)
    Kapitel 9 Straf- und Bußgeldvorschriften (§§ 63 - 63b)
    Kapitel 10 Bekämpfung von Leistungsmissbrauch (§ 64)
    Kapitel 11 Übergangs- und Schlussvorschriften (§§ 65 - 81)

    Der Ordnung halber noch das Merkblatt für Arbeitslosengeld II

    Womit das Thema ausreichend beantwortet wäre, denn wir drehen uns im Kreis.

    Im eigenen Interesse, arbeite die Informationen durch und fülle die Anlage EKS

    ordnungsgemäß aus. Gehört zu deinen Mitwirkungspflichten!

    Gruß

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