ALG II - selbstständig - Anlage EKS und Fragen

  • Hallo Forum,

    ich beziehe als Selbsständiger ALG II und habe wieder ein Problem mit meinem SB. Es geht um die aEKS. Soweit ich es erlesen konnte und soweit ich informiert bin werden die Einnahmen und Gewerbeausgaben nach Beendigung von 6 Monaten gegengerechnet. Gewerbeausgaben sind wichtig um mein Gewerbe aufrecht zu halten. Nun möchte mein Sachbearbeiter aber alle Einnahmen und Gewerbeausgaben für jeden Monat einzeln gegenrechnen und behauptet, ich könne nur Gewerbeausgaben geltend machen in einem Monat wo auch Einnahmen flossen. Bekomme ich also im Januar Geld, darf ich im Februar keinen Computer anschaffen bzw. die Anschaffung kann ich nicht in der aEKS gegenrechnen. Das heisst auch dass ich, wenn ich z.B. am 31. Geld erhalte ich Pech gehabt habe denn am 1. ist eine Gewerbeausgabe nicht mehr gültig. Auch kann ich für Anschaffungen die kostspieliger sind das Geld nicht in dem Bewilligungszeitraum von 6 Monaten "sammeln" um dann z.B. nach 4 Monaten mit den gesammelten Einnahmen die Anschaffung zu tätigen die für mein Gewerbe notwendig ist. Es gibt noch viele weitere Beispiele, bin ich auf Geschäftsreise und während meiner Abwesenheit fliest eine Einnahme aber ich bin erst im Folgemonat wieder da, darf ich auch nichts ausgeben und das als Gewerbeausgabe geltend machen, auch nicht Briefe an Kunden, Telefongespräche, Druckerpapier usw.

    ich hoffe ich habe die Problematik gut erklärt. Meine Meinung dazu ist dass es sich unsinnig anhört und ich glaube das der SB mit allen Möglichkeiten versucht, das ALGII zurückzubekommen.

    Ich bin gespannt auf Eure Meinung.

    Danke

    S.

    Bitte sachlich bleiben! Hilfestellung erfolgt nach gesetzlicher

    Regelung.

  • Natürlich habe ich das alles gelesen, aber es steht nirgendwo als Paragraph oder Gesetz dass das durchschnittliche Einkommen aus den 6 Monaten mit den durchschnittlichen Ausgaben von den 6 Monaten gegengerechnet wird. Es heisst sogar:

    ...da im Sozialgesetzbuch II grundsätzlich zunächst das Zuflussprinzip gilt. D. h., dass das Einkommen in dem Monat angerechnet wird, in dem es auf dem Konto landet..."

    Und darauf bereuft sich der SB. Er rechnet pro Monat nur Ausgaben gegen, wenn es auch Einkünfte gab. Gab es in einem Monat keine Einkünfte werden die Ausgaben des selben Monats nicht gegengerechnet. So ergibt sich eben eine ganz andere Rechnung. Und dann rechnet er nach der monatlichen Gegenüberstellung alle Gewinne und Ausgaben (ja bereits korrigiert) usammen und teilt sie durch 6. Und dann muss ich plötzlich mehr zurückzahlen.

    K

  • Hallo!

    Natürlich habe ich das alles gelesen

    Sieht nicht danach aus!

    Ungeplante Betriebsausgaben, die nicht regelmäßig im laufenden Geschäftsbetrieb anfallen (z. B. Anschaffung höherwertiger Wirtschaftsgüter), werden nur anerkannt, wenn sie notwendig, unvermeidbar und angemessen sind. Zur Vermeidung von Nachteilen sollten Sie solche unerwarteten Betriebsausgaben vorab anzeigen – auch wenn der Bewilligungszeitraum schon begonnen hat. Ihr Jobcenter prüft dann, ob die geplante Ausgabe anerkannt werden kann, und ob auf Grund dieser Ausgabe die Einkommensberücksichtigung für die Zukunft

    Jede höhere Ausgabe ist mit dem Jobcenter vorher abzusprechen.

    Bekomme ich also im Januar Geld, darf ich im Februar keinen Computer anschaffen bzw.

    Die Ausgabe ist mit dem Jobceter vorher abzusprechen.

    Nun möchte mein Sachbearbeiter aber alle Einnahmen und Gewerbeausgaben für jeden Monat einzeln gegenrechnen

    Das ist Buchführung!

    Anleitung für die „EÜR Kopiervorlage“•Für jeden Monat nehmen Sie eine eigene Seite und tragen oben den Abrechnungsmonat ein. •Alle Betriebseinnahmen und –ausgaben werden in der chronologischen Reihenfolgeeingetragen. •Als Buchungsnummer ist in der ersten Spalte die laufende Nummer einzutragen. Zum Jahresanfang starten Sie immer mit der Buchungsnummer eins.•Keine Buchung ohne Beleg: Ausnahmsweise kann ein Eigenbeleg erstellt werden, wenn kein Beleg mehr vorhanden ist (plausible Gründe!) oder wenn der Käufer/ Dienstleistungsnehmer bar gezahlt hat und keine Quittung haben wollte. Dann ist ein Einnahmebeleg zu erstellen.•Alle Belege, die zu diesem Monat gehören, werden unter dieser Vorlage abgelegt. Sie können auch für jeden Monat eine Klarsichthülle verwenden, in der die Monats - EÜR und dahinter alle Belege verwahrt werden.•Ein Beispiel für eine einfache EÜR finden Sie als Anlage.

    Da wirst du dich mit vertraut machen müssen. Jeder Monat einzeln, Betriebsausgaben und

    Betriebseinnahmen, chronologisch vom 1. des Monats bis zum letzten des Monats und nie

    vergessen größere Ausgaben vorher mit demJobcenter vorher abzusprechen.

    Im Leitfaden sind als Anlage solche Vorlagen.

    Gruß

  • Ich muss mich mit nichts vertraut machen, das hab ich doch alles gemacht. EÜR, Buchführung usw. Und die anstehenden Gewerbeausgaben habe ich vorher dem SB anezeigt. Das war ja nicht das Problem. Es geht aber nicht um die Frage ob eine Gewerbeausgabe notwendig ist oder nicht. Das reklamiert ja der SB nicht.

    Es geht einzig darum dass Gewerbeausgaben nur in einem Monat gegengerechnet werden dürfen wenn auch Geld floss. Beispiel: bekomme ich am 31.Jan eine Einnahme und im daruffolgenden Monat Feb. nicht, wirden alle Gewerbeausgaben im Februar wie Porto, Telefon, Druckerpapier usw. nicht gegengerechnet. Ich darf nur Gewerbekosten haben in einem Monat in dem auch Einnahmen da war. Ist das verständlich? Bislang spielte es keine Rolle wann die Einnahmen und Ausgaben stattfanden, sie wurden immer addiert und durch 6 geteilt (Bewilligungszeitraum). Somit konnte ich also auch im Januar Einkommen haben und einige Tage später im Februar Gewerbekosten haben.

    Danke

    K

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