Steuerrückzahlung ungenutzt weiterleiten - ALG II und Fragen

  • Hallo,

    ich habe eine Frage bzgl. des leidigen Themas "Steuerrückzahlung". Mein Mann befindet sich momentan in einer Umschulung, bezieht deswegen theoretisch ALG II (das Amt zahlt seit fast einem Jahr nicht mehr, weil angeblich immer wieder etwas fehlt, wir haben keinerlei Handhabe, scheint mir). Ich arbeite normalerweise 30 Stunden/Woche. Im Oktober wurde nun aber unser Sohn geboren, also erhielt ich Lohnersatzleistungen (Mutterschutz, Elterngeld). Wenn ich es richtig verstehe, verpflichtet mich das nun, eine Steuererklärung abzugeben. Die Erstattung würde nach jetzigem Stand recht hoch ausfallen, nach dem Zuflussprinzip wäre vermutlich alles weg.

    Mal abgesehen von der Tatsache, dass das Geld aufgrund des Nichtzahlens vom Jobcenter momentan sehr willkommen wäre, würde ich gerne wissen, ob es theoretisch möglich wäre, das Geld legal (!) an meine Schwiegereltern überweisen zu lassen. Sie haben uns aufgrund der aktuell schwierigen Lage etwas Geld für eine dringend notwendige Anschaffung geliehen, wir zahlen den Betrag nun monatlich ab. Ich vermute mal, dass diese Lösung nicht möglich ist, oder? Das Geld zählt vermutlich trotzdem als Einkommen, auch wenn es uns dann nicht zur Verfügung steht? Ich möchte keinesfalls betrügen. Alternativ bliebe mir ja nur, die Steuererklärung durch Nichtabgabe künstlich hinauszuzögern, bis mein Mann Anfang 2021 mit der Umschulung fertig ist - die auflaufenden Gebühren wären ein Klacks gegen die Höhe der Rückzahlung. Aber das ist ja auch irgendwie Kindergarten.

    Für eine Einschätzung wäre ich sehr dankbar!

  • Hallo!

    Willkommenim Forum!

    Mein Mann befindet sich momentan in einer Umschulung, bezieht deswegen theoretisch ALG II (das Amt zahlt seit fast einem Jahr nicht mehr, weil angeblich immer wieder etwas fehlt,

    Erklärungsbedürftig!

    würde ich gerne wissen, ob es theoretisch möglich wäre, das Geld legal (!) an meine Schwiegereltern überweisen zu lassen.

    Nein!

    Sie haben uns aufgrund der aktuell schwierigen Lage etwas Geld für eine dringend notwendige Anschaffung geliehen,

    Sie haben uns aufgrund der aktuell schwierigen Lage etwas Geld für eine dringend notwendige Anschaffung geliehen, wir zahlen den Betrag nun monatlich ab. Ich vermute mal, dass diese Lösung nicht möglich ist, oder?

    Nein und private Schulden interessieren das Jobcenter nicht.

    Das Geld zählt vermutlich trotzdem als Einkommen, auch wenn es uns dann nicht zur Verfügung steht?

    Ja!

    Alternativ bliebe mir ja nur, die Steuererklärung durch Nichtabgabe künstlich hinauszuzögern, bis mein Mann Anfang 2021 mit der Umschulung fertig ist - die auflaufenden Gebühren wären ein Klacks gegen die Höhe der Rückzahlung.

    Sehr schlechte Idee, automatisierter Datenabgleich § 52 SGB II und das kann zu einem

    Ordnungswidrigkeitsverfahren führen. Empfehlung Folgendes zu lesen:

    Gruß

  • Erklärungsbedürftig!

    Das kann leider keiner erklären - wir sind definitiv bezugsberechtigt, aber die mittlerweile zuständige Mitarbeiterin ist grundsätzlich telefonisch nicht erreichbar, vergibt auf Wunsch fast nie einen Termin, fordert seit Monaten die immer gleichen Nachweise ab, reagiert nicht auf Mails. Auch eine Beschwerde beim Teamleiter brachte bisher nichts.

    Danke für deine Einschätzung, ich dachte es mir schon. Bei der Abgabe meinte ich nicht, dass ich den Steuerbescheid verheimlichen will, sondern dass ich die Steuererklärung selbst ja erst nächstes Jahr beim Finanzamt abgeben könnte. Oder habe ich dich falsch verstanden?

  • Hallo!

    Das kann leider keiner erklären - wir sind definitiv bezugsberechtigt, aber die mittlerweile zuständige Mitarbeiterin ist grundsätzlich telefonisch nicht erreichbar, vergibt auf Wunsch fast nie einen Termin, fordert seit Monaten die immer gleichen Nachweise ab, reagiert nicht auf Mails. Auch eine Beschwerde beim Teamleiter brachte bisher nichts.

    Was werden für Nachweise gefordert? Seid ihr euren Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen?

    Ansonsten wäre eine Beratungsstelle aufzusuchen, oder Beratungshilfeschein vom Gericht und

    Beratung beim Anwalt. Vorausgesetzt, es wurden keine Mitwirkungspflichten verletzt.

    sondern dass ich die Steuererklärung selbst ja erst nächstes Jahr beim Finanzamt abgeben könnte. Oder habe ich dich falsch verstanden?

    Nein, kannst du nicht, sondern du bist verpflichtet die Steuerklärung zu machen.

    Gruß

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