ALG II - Fahrtkosten für neuen Job und weitere Ansprüche

  • Hallo,

    ich habe für September einen Antrag auf ALG 2 gestellt. Allerdings werde ich eventuell zur Mitte des Monats einen Job antreten. Der Vertrag wurde mir zwar zugesandt, ich habe aber noch nicht unterschrieben.

    1) Ich habe erfahren, dass man einen Antrag für Übernahme der Fahrtkosten beim Arbeitsvermittler stellen kann. Wisst ihr, in welchen Fällen dies möglich ist? Die Arbeitsstelle ist ca. 30 km entfernt. Mit den öffentlichen Verkehrsmitteln dauert die Fahrt 1,5 Stunden.

    2) Könnte ich ein zinsloses Darlehen für ein Fahrzeug bekommen? Falls ja, in welcher Höhe?

    3) Da es ein Bürojob ist, brauche ich dementsprechend "feine" Kleidung, sprich Hemd und Jeanshose. Gibt es Anspruch darauf, denn ohne angemessene Kleidung kann man ja theoretisch nicht arbeiten?

    4) Muss ich den besagten Job überhaupt annehmen? Ich hatte mich eigenständig dort beworben.

    Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.

  • Hallo,

    natürlich wirst du den Job annehmen müssen, ansonsten würde das Jobcenter Ersatzansprüche prüfen und du würdest vermutlich einen Haufen Schulden aufbauen.

    Die Bezuschussung eines PKWs oder von "Arbeitskleidung" dürften eine KANN Leistung sein. Allerdings sehe ich hier keine Gründe, warum z.B. ein PKW bezuschusst werden sollte, da du

    #1 die Arbeitsstelle mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen kannst

    #2 es so rüberkommt, als ob du keine Lust auf die Stelle hast

  • Wieso sollten Ersatzansprüche geprüft werden? Ist doch keine gewollte Herbeiführung der Bedürftigkeit?

    Aktuell bin ich Hilfebedürftig - ja. Und ich habe mich auch eigenständig um den Job bemüht. Die Bedingungen (Gehalt, Entfernung etc.) sind aber für mich nicht optimal. Es ist ein Jobangebot, das ich annehmen könnte, muss aber aufgrund der Bedingungen nicht sein; hat also nichts mit Lust zu tun.

    Oder muss man als Hartz4-Empfänger jeden Job annehmen? (Dann gäbe es doch keine H4-Empfänger mehr?)

  • Du bist dazu verpflichtet dir zumutbare Jobs anzunehmen. Hierbei spielen Gehalt und Entfernung absolut keine Rolle. Lehnst du ein Jobangebot ab, werden dementsprechend auch Ersatzansprüche geprüft.

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