Bewilligung und Ausbildung

  • Hallo , ich habe eine frage an euch ,

    Ich beziehe SGB2 Leistungen , mache gerade ein Fernstudium was von der arge bezahlt wird . Meine 3 Kinder und ich beziehen nun Harz 4 . Mein großer fängt jetzt eine Ausbildung an und verdient dann im ersten AB Jahr 620.- brutto . Er möchte mit seinem Geld ca 400.- monatlich ein Auto finanzieren um zur Ausbildung fahren zu können . Darf er das ? Oder muss er sein komplettes Geld in die bedarfsgemeinschaft geben ? Außer seinen Grund und Freibetrag ? Mfg Katrin

  • 400 Euro im Monat sind durchschnittliche bis gehobene KFZ-Kosten für Jemanden mit Vollzeitgehalt in einem Ausbildungsberuf oder noch hochwertiger. Wir reden hier von rund 10.000 Euro auf 2 Jahre!

    Ich tue mich etwas schwer mit der Vorstellung, dass selbst besserverdienende Eltern es für normal und pädagogisch sinnvoll halten würden, wenn ihr Kind nichts besseres im Kopf hat als von Anfang an fast sein komplettes Ausbildungsgehalt (oder auch mehr) nur für ein Auto auszugeben.

    Es wäre vielleicht ganz unabhängig von der Frage, wie viel vom Ausbildungslohn angerechnet wird oder nicht sinnvoll, ihm die Idee auszutreiben.

  • Dein Sohn muss seinen Mietanteil und sein Leben (Kleidung, Hobbies, Handy etc.) finanzieren. Da bleiben keine 400,00 Euro für die Finanzierung eines Autos übrig. Er wird sich wohl ein älteres gebrauchtes Auto kaufen müssen. Du bekommst für deinen Sohn wahrscheinlich nix mehr vom JC. Keinen Mietanteil und kein Hartz IV. Ausbildungsgehalt ist kein Taschengeld.

  • das JC wird ausrechnen, was er von seinen 620 brutto in die BG einzahlen muss

    für Miete/Essen etc. Die kennen die Freibeträge. Und wie es mit dem Kindergeld ist.

    Seine Vorstellung, jeden Monat vierhundert Euro

    für ein Auto übrig zu haben, ist illusorisch.

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