Datenschutz - Arbeitsangebote und Fragen

  • Hallo,

    ich möchte gerne hier eine Situation beschreiben. Meine Schwester ist Arbeitsuchend, sie ist in Direktvermittlung. Mehrmals pro Monat bekommt sie sehr viel Arbeitsangebote vom Vermittler, die mit Ihrer Ausbildung nichts zu tun haben. Es gab eine Situation, dass der Vermittler ohne Erlaubnis von meiner Schwester Ihre Bewerbungsunterlagen an einer Arbeitgeber geschickt hat mit Förderungszuschlag. Dem Arbeitgeber wurde versprochen, dass er für 2 Jahre Geld für meine Schwester bekommt. Seitdem ruft der Arbeitgeber meine Schwester ständig an und der Vermittler droht ihr mit Sanktionen. Der Jobangebot passt wieder zur der Ausbildung meine Schwester gar nicht: ungefähr so, wenn eine gelernter Bürokraft in die Müllabfuhr muss.

    Meine Frage ist , ob der Vermittler überhaupt die Bewerbungsunterlagen heimlich verschicken darf und dem Arbeitssuchendem falsche Jobangebot wegen Förderungsmittel vermitteln darf?

    Vielen Dank im Voraus

  • Hallo,

    Meine Frage ist , ob der Vermittler überhaupt die Bewerbungsunterlagen heimlich verschicken darf

    äh - Deine Schwester ist arbeitssuchend. Warum sollten hier also entsprechende Informationen "heimlich" verschickt werden? Das Wort "arbeitssuchend" sagt eigentlich aus, daß man genau das ist: nach Arbeit suchend. Dementsprechend kann natürlich die Arbeitsagentur oder das Jobcenter versuchen, einen Job zu finden.

    und dem Arbeitssuchendem falsche Jobangebot wegen Förderungsmittel vermitteln darf?

    Die "Förderungsmittel" werden nicht vom Arbeitgeber an das Amt vermittelt. Vielmehr gewährt das Amt entsprechende Förderungsmöglichkeiten.

    Kurzum: ich sehe in Deiner Beschreibung nicht mal ansatzweise irgendeinen kritischen Punkt und auch keinen Anlaß, irgendwas von "falschen" Jobangeboten zu behaupten.

    Gruß!

  • Hallo,

    ich meine, dass der Vermittler in diesem Falle KEINEN richtigen Jobangebot im Papierform gemacht hat, sondern irgendeiner Arbeitgeber ausgesucht und Unterlagen von meine Schwester selber geschickt ohne es zu erwähnen. Meine Schwester wusste überhaupt nicht, dass so was gemacht wurde und später vom Arbeitgeber das erfahren.

  • und...sorry, wegen dieses Förderungsgeld wird ihr alles mögliche angeboten, wirklich alles mögliche aber nicht mal was sie gelernt hat. Der Vermittler sagte ihr, dass sie ihr Horizont erweitern soll. Diskriminierung ist das!

  • Hallo,

    dass der Vermittler in diesem Falle KEINEN richtigen Jobangebot im Papierform gemacht hat, sondern irgendeiner Arbeitgeber ausgesucht und Unterlagen von meine Schwester selber geschickt

    und wie soll der Arbeitsvermittler nun ein Jobangebot an Deine Schwester machen, wenn er nicht vorher bei eventuellen Arbeitgebern nachfragt, ob hier Interesse besteht?

    Erwartest Du nun ernsthaft, daß jedes Mal Deine Schwester erst gefragt wird, ob sie mit Vermittlungsvorschlägen einverstanden ist? In der Praxis hat Deine Schwester ihren bisherigen beruflichen Werdegang gegenüber dem Amt mitgeteilt - was dann auch ausreichend ist.

    Wie auch immer: Deine Schwester ist arbeitssuchend, bezieht offenbar auch Sozialleistungen wegen der Arbeitslosigkeit, hat sich arbeitssuchend gemeldet und auch ihre bisherigen Qualifikationen und Jobs angegeben. Nun muß sie damit leben, daß das Amt auch versucht, sie zu vermitteln. Das ist legitim und Aufgabe des Amtes. Womit es sich auch kaum lohnt, darüber zu diskutieren.

    Gruß!

  • Die "Förderungsmittel" werden nicht vom Arbeitgeber an das Amt vermittelt. Vielmehr gewährt das Amt entsprechende Förderungsmöglichkeiten.

    Das habe ich auch NICHT gesagt. Das Amt zahlt dem Arbeitgeber das Geld, damit er dem Arbeitnehmer für 2 Jahre bei sich hat. Was später passieren wird weiss keine. Hier ist ja das Problem. Sie sucht den Job klar, aber das Amt will unbedingt, dass dieser Arbeitgeber sie aufnimmt und der Arbeitgeber will unbedingt sie als billig Kraft haben. Was sie gelernt hat wird nicht angeboten.

  • Erwartest Du nun ernsthaft, daß jedes Mal Deine Schwester erst gefragt wird, ob sie mit Vermittlungsvorschlägen einverstanden ist?

    Sie sind sehr unhöflich. Ok. Ihre Sache. Ich sehe Sie verstehen überhaupt nicht was ich sagen möchte. Ich möchte nicht darüber mehr diskutieren . Eine Kleinigkeit noch: Wenn Sie ein diplomierte Fachkraft sind , möchten Sie im Lager arbeiten ab 6 Uhr früh unter Männer in vor 60 km entfernten Dorf ?

    Schade, dass ich hier meine Zeit verloren habe , ich dachte hier finde ich Hilfe.

  • Hallo,

    Was sie gelernt hat wird nicht angeboten.

    nochmal: dazu besteht auch keine Pflicht. Man kann nicht darauf bestehen, nur im bisherigen Job vermittelt zu werden.

    Sie sind sehr unhöflich.

    Nö. Ich formuliere nur klar meine Ansichten. Das Dir diese nicht gefallen - geschenkt. So ist nun mal das Leben...

    Wenn Sie ein diplomierte Fachkraft sind , möchten Sie im Lager arbeiten ab 6 Uhr früh unter Männer in vor 60 km entfernten Dorf ?

    Es geht bei dem ALG II nicht um das "möchten". Das ganze ist keine Art Wunschvermittlung, sondern der Versuch des Amtes, eine Hilfsbedürftigkeit zu beenden. Das kann doch nicht so schwer zu verstehen sein.

    ich dachte hier finde ich Hilfe.

    Und wie sollte die nun aussehn? Erwartest Du "Ratschläge", die nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen? Ich kann Dir nur das vermitteln, was die Gesetze hergeben. Und nirgendwo in den Gesetzen wirst Du eine Bestimmung finden, daß man nur in seinem irgendwann mal erlernten Beruf vermittelt werden darf.

    Ich sehe Sie verstehen überhaupt nicht was ich sagen möchte.

    Selbst das siehst Du nicht richtig. Du siehst nur, daß andere Menschen (die mit höchster Wahrscheinlichkeit mehr Kenntnisse der Gesetzgebung und mehr Praxis in der Sache als Du verfügen) anderer Meinung sind, die Deiner Erwartung nicht entspricht. Das hat dann aber nichts mit der Realität zu tun.

    Gruß!

  • Beim ALG II hat man keinen Berufsschutz. Man muss jeden Job annehmen, der angeboten wird. Ausnahmen gibt es nur, wenn man diesen Job aus gesundheitlichen Gründen nicht ausüben kann. Ansonsten ist der gelernte Beruf beim ALG II egal. Da sind alle gleich. Vom Doktor bis zur ungelernten Kraft.

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