Vorläufiger Bescheid erhalten und Fragen zu Kontoauszüge

  • Vorläufiger Bescheid erhalten: Muss man Kontoauszüge am ENDE des Bewilligungszeitraums nochmal vorzeigen? Ich musste beim Antrag auf Hartz 4 (BWZ = 6 Monate) natürlich meine Kontoauszüge der vorherigen 3 Monate vorlegen. Ich habe einen vorläufigen Bescheid erhalten (aufgrund schwankenden Einkommens) Ich bin jetzt fast am Ende des Bewilligungszeitraums (noch paar Wochen). Und ich will keinen neuen Antrag stellen. Muss ich damit rechnen, dass das Jobcenter mich trotzdem dazu auffordern wird, nochmal die Kontoauszüge der letzten 6 Monate vorzulegen? Oder ist es in der Regel so, dass die nichts mehr wollen? (wie gesagt, habe erst einen vorläufigen Bescheid erhalten)  


     

    LG

    Titel zu lang und optimiert

    Grace


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