Neuer ALG II Bescheid niedriger und Fragen

  • Hallo. Ich habe eine kleine Frage . Ich habe Samstag einen neuen Bescheid zum Alg II erhalten. Ich habe sonst monatlich ca 144€ bekommen. Jetzt wollen die mir nur 38€ im Monat zahlen. Da das erzielte Einkommen monatlich unterschiedlich ist. Im Jahr davor war es genau so, trotzdem bekam ich meine 144€. Muss ich dass so hin nehmen? Ist ja viel Geld was monatlich fehlt. Ich soll die Abrechnungen einen Monat vor Ablauf erneut zusenden, dann könnte es zu Nachzahlungen kommen. Zudem habe ich eine 11 Jahre alte Tochter. Vielen dank


    Thema ins richtige Forum verschoben und Titel optimiert.

    Grace

  • Hallo und Herzlich Willkommen im Forum :-willkommen

    Beantworte mal bitte folgende Fragen:

    Ist es im vergangenen Bewilligungszeitraum zu einer Überzahlung gekommen?

    Hast du ein festes Einkommen?

    Erhälst du den Mindestlohn oder ist dein Einkommen zu Jahresbeginn gestiegen?

  • Hallo. Mein Gehalt ist jeden Monat dass gleiche. Ich erhalte 2x im Jahr eine Bonuszahlung von meinem Arbeitgeber, dies war aber auch im Jahr davor so, dass die Aufstockung immer gleich geblieben ist. Und in diesem Jahr bekomme ich auf einmal einen anderen Bescheid. Kurz vor Ablauf dieses Bescheids soll ich die Lohnabrechnungen einreichen, dann könnte es zu einer Nachzahlung kommen.

  • Wie hoch ist das Gehalt (brutto und netto)? Wie hoch sind die Bonuszahlungen? Wieviel Euro werden lt. Bescheid angerechnet?

  • mein Nettogehalt beträgt 960€ (teilzeit). Die Bonuszahlung beläuft sich ca auf 750€ Brutto 2x im Jahr. Netto wird jetzt angerechnet 1080€. Meine Tochter erhält noch Halbwaisenrente in Höhe von 209€ + Kindergeld natürlich.

  • Dann habe ich mich da falsch ausgedrückt. Ich habe monatlich gleiches Einkommen, 2x mal im Jahr erhalte ich meinen bereits erwähnten Bonus.

    und dass war auch bestimmt keine unehrliche Antwort. Es schwankt ja 2x im Jahr .

    Einen Satz hinzugefügt und einen gelöscht

    Bitte Editor nutzen !

    Grace

  • Da auf viele meiner Fragen gar nicht oder nur teilweise eingegangen wurde, kann ich deine Frage nicht richtig beantworten. Ich denke es wurde ein Durchschnittseinkommen gebildet, welches angerechnet wurde.

    Das Durchschnittseinkommen dürfte am Ende des Bewilligungszeitraumes neu berechnet werden und evtl. gibt es eine Nachzahlung bzw eine Rückforderung.

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