Einkommen Anrechnung ALG II bei doppelten Gehalt in einem Monat

  • Hallo, ich habe vom Jobcenter eine Korrektur bekommen, dass ich komplett den die Zuzahlungen zurück zahlen muss, da ich kein Anspruch habe.

    Einen Anspruch besteht, wenn mein monatliches Gehalt angerechnet wird. Nur in einem Monat Mai habe ich vom Arbeitgeber 2 mal Gehalt ausbezahlt bekommen (1 x Mai und 1 x April rückwirkend). Antrag habe ich im Mai gestellt, so hat Jobcenter für den Zeitraum Mai - Oktober (6 Monate) bewilligt und erst ausbezahlt, nach 6 Monaten aber nochmal berechnet und dabei den doppelten Gehalt im Mai berücksichtigt, das hat natürlich mein Einkommen monatlich gesteigert und auf 6 Monate verteilt, weil Geldeingang im Mai war... so ergibt dann kein Anspruch. Ist es so berechtigt?

  • Hallo, das war immer gleich hoch außer Oktober, da habe ich Überstunden ausbezahlt bekommen.

    Am Anfang habe ich eigentlich Antrag schon im März gestellt und wurde zu Unrecht mündlich abgelehnt. Deswegen habe ich erst schriftlich im Mai den Antrag gestellt und im Mai wurde vom Arbeitgeber Gehalt vom April ausbezahlt und vom Jobcenter für Mai angerechnet. Irgendwann habe ich das gesehen und Widerspruch eingelegt mir der Bitte März bis April zu prüfen, da ich fast ohne Einkommen war ( nur Krankengeld) und das wurde aber abgelehnt weil für Widerspruch es zu spät war...

    Wenn es vom März bis Oktober gerechnet wurde hätte ich den Anspruch gehabt, aber so wie Jobcenter rechnet am Ende dann doch nicht und gestrichen...

    Der Grund für die Absage im März war, das Jobcenter im voraus aufgrund vom Krankenkassenbescheid mein Einkommen gerechnet hat und nicht tatsächlichen Geldeingang berücksichtigt hat. Im Mai aber haben sie das anders gemacht und tatsächlichen ( April) Geldeingang angerechnet und dann ist es mir aufgefallen, dass das so nicht fair ist..

    PS hinzugefügt und einen Beitrag gelöscht

    Bitte den Editor nutzen

    Grace

  • Die Verbescheidung klingt nach einer vorläufigen Bewilligung aufgrund voraussichtlich schwankendem Einkommen. Da in 2 der 6 Monate tatsächlich stark abweichende Einkünfte erzielt wurden, halte ich das für rechtlich richtig. Ich vermute aber, dass man das nicht zwingend so sehen muss. Deshalb kann es sinnvoll sein, erst einmal Widerspruch gegen die Bescheide einzulegen und zu sehen, wie das Widerspruchsverfahren läuft.

    Die Anrechnung der zwei Löhne in einem Monat ist für sich genommen rechtlich richtig. Beim Arbeitslosengeld II zählt der wirkliche Zufluss des Einkommens. In solchen Fällen sind nach Rechtsprechung des Bundessozialgerichts aber trotzdem die Freibeträge für 2 Monate zu gewähren. Das wird gelegentlich vergessen. (Ob es sich bei Dir betragsmäßig überhaupt auswirkt, wäre aber eine andere Frage).

  • Hallo!

    Ergänzend und zum besseren Verständnis:

    Dazu dann auch noch Folgendes:

    Gruß

  • klingt nach einer vorläufigen Bewilligung

    Es würde noch in Betracht kommen, dass das Einkommen als einmalige Einnahme angerechnet wurde. Dies würde man aber nur erkennen, wenn alle Bescheide anonymisiert (ohne Name, Adresse, Name des Jobcenters etc.) und als PDF hier hochgeladen werden

  • Vielen Dank! Ich habe Widerspruch geschrieben, dass 2 Freibeträge für 2 Monat zu berücksichtigen sind und es nochmal um Prüfung gefragt. Nur überlege ich, dass die haben mein Einkommen von Mai bis Oktober (6 Monaten) berechnet und am Ende Oktober durchschnittlich genommen und verteilt so ergibt sich sehr knapp, dass mir keine Leistungen zustehen. Die Leistungen sind aber bereits bezahlt (50 Euro mntl.) und die muss ich jetzt ungefähr 350 Euro zurückzahlen... Dabei wurde im Monat Mai Gehalt für April vom AG ausbezahlt. Ich finde das schade, dass ich habe eigentlich schon einen Antrag im März gestellt und das wurde mündliche abgelehnt. Wenn das vom März auf 6 Monate verteilt wäre.. oder vom April... dann hätte ich den Anspruch gehabt und muss nichts zurück zahlen. Ist diese Berechnung von Jobcenter gesetzlich richtig?

    Gruß


    Die Verbescheidung klingt nach einer vorläufigen Bewilligung aufgrund voraussichtlich schwankendem Einkommen. Da in 2 der 6 Monate tatsächlich stark abweichende Einkünfte erzielt wurden, halte ich das für rechtlich richtig. Ich vermute aber, dass man das nicht zwingend so sehen muss. Deshalb kann es sinnvoll sein, erst einmal Widerspruch gegen die Bescheide einzulegen und zu sehen, wie das Widerspruchsverfahren läuft.

    Die Anrechnung der zwei Löhne in einem Monat ist für sich genommen rechtlich richtig. Beim Arbeitslosengeld II zählt der wirkliche Zufluss des Einkommens. In solchen Fällen sind nach Rechtsprechung des Bundessozialgerichts aber trotzdem die Freibeträge für 2 Monate zu gewähren. Das wird gelegentlich vergessen. (Ob es sich bei Dir betragsmäßig überhaupt auswirkt, wäre aber eine andere Frage).

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