ALG II Weiterbewilligung und Versicherungen - Sanktionsandrohungen

  • Moin ins Forum.

    Heute Anruf xxxxx vom Jobcenter erhalten, dass für den Folgeantrag in der Vermögensaufstellung die aktuelle n(!) Belege meiner fondgebunden Rentenversicherung, bzw. Lebensversicherung (wegen Rückkaufswerten etc.) fehlen würden.

    Habe als aktuelle Aufstellungen aber nur Belege aus 2017. Reicht aber angeblich nicht.

    "Sollten diese Unterlagen nicht bis Ende des Jahres vorliegen, wolle man mich sanktionieren, mir das ALG II streichen."

    Habe vorhin die Versicherung angerufen, und die wollen so schnell als möglich diese Unterlagen an mich schicken. Das läuft also schon mal.

    Doch durch die anstehenden Feiertage kann es zu zeitlichen Verzögerungen kommen, klar.

    Doch die Frage ist, dürfen die mir überhaupt das komplette ALG II streichen?

    Habe folgenden Text vorbereitet, den ich heute noch per Mail ans JC schicken will, ist das so in Ordnung, kann man das so schreiben?

    Mail:

    Zitat

    bezugnehmend auf Ihren heutigen Anruf (08:51 Uhr) kann ich Ihnen sagen, dass ich die von Ihnen angemahnten aktuellen Versicherungsbelege (Rückkaufswerte etc...) der xxxxx Versicherung) heute per Telefon angefordert habe.

    Da wir nun ein paar Feiertage vor uns haben, es dadurch bei der Verarbeitung und Zusendung der angeforderten Unterlagen zu Verzögerungen kommen kann, ist die von Ihnen angedrohte Sanktion (Streichung des ALG II) meines Erachtens nach überzogen, da diese komplette Streichung eine unverhältnismäßige Härte darstellen würde.

    Bitte beachten Sie dies bei der Prüfung meines Antrages, meiner Unterlagen.


    ** Nachtrag: zählt die Unfallversicherung auch da rein??**


    Schon jetzt danke für Eure Hilfe, und wenn ich in der falschen Rubrik gelandet bis, bitte entsprechend verschieben.


    Danke und schönen Tag.

    Namen für Hilfestellung nicht relevant, gelöscht

    Grace

    Einmal editiert, zuletzt von Knipskoenig (20. Dezember 2018 um 10:13)

  • ** Nachtrag: zählt die Unfallversicherung auch da rein??**

    Ja, denn es gibt auch kapitalbildende Unfallversicherungen mit Rückkaufswert.


    Doch die Frage ist, dürfen die mir überhaupt das komplette ALG II streichen?

    Ja, denn wenn du deinen Mitwirkungspflichten nicht nach kommst, werden die Leistungen entzogen bzw. versagt.

    Sollte man länger brauchen um Dokumente beizubringen, ist dies dem Jobcenter mitzuteilen.

  • Deswegen ja auch die Frage, ob ich die Mail so an das JC abschicken kann?

    Nein, denn

    #1 geht daraus nicht hervor, dass du eine längere Zeit benötigst

    #2 ist dem Jobcenter egal, was du über eine Leistungseinstellung denkst, denn das Vorgehen des Jobcenters ist in Ordnung, wenngleich auch nur eine Androhung, falls man die angeforderten Dokumente nicht beibringt

  • Und genau um diesen Antrag, um die bisherige Nichtzahlung geht es. Auch gibt es laut heutigem Besuch beim Jobcenter keinen Vorschuss, da Unterlagen fehlen, bzw. noch nicht von der Versicherung hier eingetroffen sind.

  • Wenn angeforderte Unterlagen fehlen, kann der Sachbearbeiter den Antrag nicht bewilligen.

  • Deine gesamte Situation hat rechtlich gesehen nichts mit einem Vorschuss im Sinn des § 42 SGB II zu tun.

    1. Vorschüsse setzen voraus, dass unumstritten ein Anspruch auf Leistungen besteht und nur die genaue Höhe noch unklar ist.

    Bei Dir fehlen aber Nachweise dazu, ob Deine Versicherung evtl. verwertbares Vermögen ist. Wäre das der Fall, würde der Anspruch aber *komplett* entfallen.

    2. Auch ein Antrag auf einen Vorschuss löst kein Eilverfahren oder ähnliches aus. Es ist ein weitverbreiteter Irrtum, dass das Jobcenter bei einem "Antrag auf einen Vorschuss" sofort entscheiden müsse. Auch bei einem Vorschuss oder ähnlichen Anträgen (insb. vorläufiger Bewilligung) bleiben der Behörde erst einmal 6 Monate, bis eine Untätigkeitsklage zulässig ist.

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